
Europäische Terrorismusbekämpfung. Das Strafrecht als Integrationsdimension der Europäischen Union
Rechtswiss. Diss. Hamburg; Gutachter: S. Oeter, W. Degener. – Der Ausgangspunkt der Überlegungen Webers ist die Beobachtung, dass „heute rechtlich und tatsächlich […] immer weniger Sachfragen übrig [bleiben], die von einzelnen Staaten allein geregelt werden können“ (13). Vor diesem Hintergrund untersucht er, „ob ein europäischer Strafrechts- und Strafverfolgungsraum eine Antwort auf die Bedrohung der zivilen Sicherheit durch Terrorismus sein kann“ (14). Dazu bemüht er zunächst eine Bestandsaufnahme völkerrechtlicher Instrumente zur Terrorismusbekämpfung, die er dann in den Kontext der europäischen Integration stellt. Insbesondere werden darin die Fragen der demokratischen Legitimation sowie des Schutzes der Bürgerrechte thematisiert. Webers Fazit fällt sehr positiv aus: „Die innerhalb der Europäischen Union erfolgende justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen erweist sich […] als vielversprechende Form weitergehender überstaatlicher Kooperation.“ (162) Zwar sieht er durchaus Defizite bei der demokratischen Legitimation strafrechtlicher Tatbestände, auf die auch der Vertrag von Lissabon nur teilweise die notwendigen Antworten liefere; gleichwohl biete die „Integration souveräner Staaten in der Europäischen Union […] dieser Rechtsgemeinschaft Möglichkeiten, das europäische Gemeinwohl gegenüber terroristischer Bedrohung zu schützen, die weder den einzelnen Staaten zur Verfügung stehen noch auf klassisch-völkerrechtlicher Basis zu realisieren wären“ (172).