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Almut Madlen Schneider

EU-Kompetenzen einer europäischen Energiepolitik

Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 2010 (Veröffentlichungen des Instituts für Energierecht an der Universität zu Köln 155); 334 S.; 89,- €; ISBN 978-3-8329-5189-4
Rechtswiss. Diss. Bonn; Gutachter: M. Schmidt-Preuß, M. Herdegen. – Mit rund 450 Millionen Verbrauchern ist die Europäische Union der weltweit zweitgrößte Energiemarkt und global betrachtet der größte Energieimporteur. Aufgrund der Bedeutung des Energiesektors für die EU stellt Schneider die Frage, warum zwar schon früh sektorielle Verträge (EGKS und EURATOM) geschlossen wurden, danach jedoch Versuche zur Regelung des Energiebereichs lange nicht erfolgreich verliefen. Gleichwohl nahmen die Aktivitäten von Rat und EU-Kommission zu – vor allem seit der Ölkrise 1973/74. Energiepolitische Rechtsakte wurden von den Gemeinschaftsorganen zunächst auf Grundlage der allgemeinen Bestimmungen des EG-Vertrags erlassen beziehungsweise auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie auf der Basis des Euratom-Vertrags. In den Bereichen Kohle und Kernenergie kam der Energiepolitik in der Europäischen Gemeinschaft also schon früh eine herausragende Rolle zu. Insgesamt bildete das Energierecht bis zum Inkrafttreten des Lissabonner Vertrags jedoch einen „Flickenteppich“ (316), zusammengesetzt aus Bestimmungen des EG- und des Euratom-Vertrages. Diese beschreibt Schneider eingehend und prüft ihre Eignung als Grundlage für eine Energiepolitik der EU. Bei den energiepolitischen Gemeinschaftsakten auf Grundlage des früheren EG-Vertrags habe es sich ausschließlich um Sekundärrechte gehandelt, für die Mehrzahl der Rechtsakte sei die Rechtsangleichungskompetenz nach Artikel 95 des früheren EG-Vertrags genutzt worden. Im Falle thematischer Überschneidungen zu anderen Politikbereichen bediente man sich der Kompetenzen aus dem Umweltsektor – etwa bei den erneuerbaren Energien – oder dem Gesundheitsbereich. Die Gemeinschaft habe formal nicht die Grundlage für die Schaffung einer europäischen Energiepolitik gehabt. Mit dem Vertrag von Lissabon wird der Union nun ausdrücklich eine Kompetenz zum Erlass energiepolitischer Maßnahmen zugeschrieben, die bestehenden Kompetenzen werden expressis verbis festgelegt. Auf diese Weise, so die Einschätzung der Autorin, wird die Energiepolitik der Unionsorgane transparenter und erleichtert.
Sabine Steppat (STE)
Dipl.-Politologin, Redakteurin pw-portal.de.
Rubrizierung: 3.5 Empfohlene Zitierweise: Sabine Steppat, Rezension zu: Almut Madlen Schneider: EU-Kompetenzen einer europäischen Energiepolitik Baden-Baden: 2010, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/33475-eu-kompetenzen-einer-europaeischen-energiepolitik_40062, veröffentlicht am 22.09.2011. Buch-Nr.: 40062 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken