
EU-Beihilfenkontrollpolitik. Eine Politikfeldanalyse der EU-Beihilfenkontrolle mit Fokus auf die Entscheidungspraxis für Regional- und Investitionsbeihilfen in Ostdeutschland
Gesellschaftswiss. Diss. Duisburg-Essen; Gutachter: H.-J. Axt, C. Koenig. -Die Beihilfenkontrollpolitik der EU-Kommission wurde ursprünglich ins Leben gerufen, um Beihilfewettläufe der Mitgliedstaaten zu vermeiden. Mittlerweile hat die Kommission es sich zusätzlich zur Aufgabe gemacht, die staatlichen Beihilfen zu bekämpfen und so zu deren Reduktion beizutragen. Wollenweber fragt in seiner interdisziplinär angelegten Arbeit, wo die Grenzen zwischen den Kompetenzen der Kommission und denen der Mitgliedstaaten liegen und ob sich aus einer Analyse der Beihilfenkontrolle Rückschlüsse auf die Entwicklung der europäischen Integration ziehen lassen. Er formuliert folgende Hypothese: Die Kommission hat sich in diesem sensiblen Politikfeld zu einem „Akteur mit eigener Interessenpolitik“ entwickelt, und verknüpft ihre Entscheidungen oft mit „sachfremden Zielen“. Sie „instrumentalisiert ihre Kompetenzen, um ihre europapolitischen Vorstellungen dort durchzusetzen, wo ihr der EG-Vertrag lediglich ein Initiativrecht einräumt. Sie entwickelt sich dadurch zur ‚Wirtschaftsregierung' der EU.“ (12) In der weiteren Analyse richtet Wollenweber sein Augenmerk auf die Beihilfen für Ostdeutschland und weist darauf hin, dass ausgerechnet die Bundesrepublik, auf deren Betreiben die Beihilfenkontrolle in den EG-Vertrag einstmals aufgenommen wurde, seit der Wiedervereinigung die meisten strittigen Beihilfenfälle zu verzeichnen hat.