EMRK und internationale Organisationen. Die Zulässigkeit der Übertragung von Hoheitsrechten aus Sicht der EMRK und ihre Folgen für die konventionsrechtliche Verantwortlichkeit der Mitgliedstaaten
Rechtswiss. Diss. Wien; Gutachter: M. Holoubek, C. Grabenwarter. – In den vergangenen Jahren hat sich die Zusammenarbeit der EMRK-Vertragsstaaten im Rahmen internationaler bzw. supranationaler Organisationen verstärkt. Das führte zur der Frage, wie die Übertragung von Hoheitsrechten auf solche Organisationen aus Sicht der EMRK zu beurteilen ist und welche Folgen eine solche Übertragung für die konventionsrechtliche Verantwortlichkeit der Mitgliedstaaten nach sich zieht. Dieser Problemstellung widmet sich Holzinger: Zum einen fragt sie, unter welchen besonderen Voraussetzungen eine Übertragung von Hoheitsrechten auf internationale bzw. supranationale Organisationen zulässig ist. Dabei setzt sie sich intensiv mit der Notwendigkeit und der Bedeutung der Einrichtung eines „gleichwertigen Grundrechtsschutzes“ (96) innerhalb solcher Organisationen auseinander. Diese diene „der Erfüllung konventionsrechtlicher Gewährleistungspflichten der Mitgliedstaaten“ (150). Zum anderen behandelt sie die Folgen einer Übertragung von Hoheitsrechten auf die konventionsrechtliche Verantwortlichkeit der Mitgliedstaaten für sogenannte Umsetzungshandlungen, also Handlungen, die in Durchführung von Beschlüssen internationaler Organisationen ergehen. Die Arbeit ist aufgrund des Inhalts und vor allem der Terminologie primär für Rechtswissenschaftler geeignet.