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Uwe Bachnick

Die Verfassungsreformvorstellungen im nationalsozialistischen Deutschen Reich und ihre Verwirklichung

Berlin: Duncker & Humblot 1995 (Schriften zur Verfassungsgeschichte 45); 414 S.; 198,- DM; ISBN 3-428-08209-5
Diss. Berlin. - Der Autor, Verfechter der Theorie des "Hitlerzentrismus" (387), bezeichnet den NS-Staat als "eine auf die Person Hitlers zugeschnittene", von ihm "autokratisch gelenkte Einmanndiktatur" (388). Der Reichskanzler strebte die Alleinherrschaft an und lehnte eine "schriftlich niedergelegte nationalsozialistische Reichsverfassung" ab (379). Sie hätte ihn in der Durchsetzung seiner Ziele behindert. Anders hingegen die Vertreter des Reichsinnenministeriums wie z. B. Reichsinnenminister Frick. Er glaubte an einen "nationalsozialistischen Verfassungsstaat" (373) und plädierte für die Umsetzung von entsprechenden Verfassungsprinzipien, die Bachnik ausführlich darlegt. Hitler konzentrierte sich in der Anfangsphase des Dritten Reiches auf den Staat, denn er benötigte einen "starken Verwaltungsapparat zur Konsolidierung seiner Macht" (378). Doch in dem Maße, wie er seine Machtposition festigte, machte er aus seiner kritischen Haltung gegenüber der Beamtenschaft keinen Hehl und benutzte in zunehmendem Maße den Parteiapparat zur Durchsetzung seiner Ziele (379). Dem Reichsinnenministerium gelang es nicht, seine Vorstellungen von einer nationalsozialistischen Verfassung durchzusetzen. "Partei und Verwaltung haben sich in Verfassungsreformfragen gegenseitig blockiert, d. h. das Konzept des jeweiligen Gegners zu Fall gebracht" (377), was Bachnik in der Machtmonopolisierung des Reichskanzlers begründet sieht. Das Erstarken einer anderen Institution verhinderte er durch das Schüren des "Dualismus von Partei und Staat" (377). So wurde die Realisierung sämtlicher Reformvorstellungen unmöglich. "Der Verfassungszustand von 1934/35, obwohl lediglich übergangsweise geplant, war schließlich haltbarer, als irgendjemand vorhergesehen hatte." (381) Inhaltsübersicht: A. Der Verfassungs- und Verwaltungsaufbau des Deutschen Reiches zwischen 1933 und 1945: I. Die nationalsozialistische Staatsideologie; II. Die verwirklichten Verfassungs- und Verwaltungsreformmaßnahmen. B. Planungen zur Neuorganisation des Reich-/Länder-Verhältnisses: I. Reformvorstellungen in der juristischen Literatur der Zeit ab 1933; II. Reichsreformplanungen innerhalb der NSDAP; III. Altreichsbezogene Reformvorstellungen der Verwaltungsbehörden; IV. Territorial- und Verwaltungsreformplanungen für Österreich, das Sudentenland und die eingegliederten polnischen Gebiete. C. Kreisreformplanungen in Literatur, Partei und Verwaltung: I. Einführung: das ungelöste Problem der Kreisverfassung; II. Kreisreformvorstellungen in Literatur und kommunalen Interessenverbänden; III. Kreisreformüberlegungen der obersten Reichsbehörden und der Parteileitung. D. Nationalsozialistische Gemeindereformplanungen: I. Ausgangslage und Einsetzen der Reformüberlegungen 1933; II. Kommunalreformkonzepte von Literatur und Interessenverbänden; III. Innenministerielle und parteiamtliche Vorstellungen zur Reform des Kommunalverfassungsrechts. E. Zusammenfassende Würdigung: I. Die unterschiedlichen Positionen von NSDAP und Reichsinnnenverwaltung in ihrer Bewertung; das Scheitern der Reform; II. Die Gründe für den Mißerfolg der Reichsreform.
Sabine Steppat (Ste)
Dipl.-Politologin, Redakteurin pw-portal.de.
Rubrizierung: 2.312 Empfohlene Zitierweise: Sabine Steppat, Rezension zu: Uwe Bachnick: Die Verfassungsreformvorstellungen im nationalsozialistischen Deutschen Reich und ihre Verwirklichung Berlin: 1995, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/661-die-verfassungsreformvorstellungen-im-nationalsozialistischen-deutschen-reich-und-ihre-verwirklichung_468, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 468 Rezension drucken