Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP) Konstitutionelle Angebote im Praxistest 1993-2003
Welche Möglichkeiten für ein kollektives Auftreten bietet die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union - und wie werden diese genutzt? Zur Beantwortung dieser Fragen stellt die Autorin zunächst den geschichtlichen Hintergrund und die rechtlichen Grundlagen der GASP sowie deren Änderungen bis 2003 dar. Ergänzend dazu werden die einzelnen Organe und Instrumente der GASP beschrieben. Im zweiten Teil betrachtet Regelsberger das tatsächliche Wirken der Akteure und Instrumente. Dabei wird die Praxis der Entscheidungsverfahren sowohl auf der politischen Ebene von Regierungschefs und Ministern als auch auf der administrativen Ebene der Brüsseler Verwaltung untersucht. Im Ergebnis zeigt sich, dass die GASP zwar einerseits weiter von nationalstaatlichen Interessen und Ressourcen sowie der Weisungsgebundenheit von Akteuren dominiert wird. Zudem seien weder Europäische Kommission noch Europäisches Parlament umfassend an der GASP beteiligt, es fehlten eine eindeutige EU-Präsenz in Drittstaaten sowie eindeutige rechtlich justiziable Formulierungen im EU-Vertrag. Andererseits sei eine „Brüsselisierung“ (50) zu beobachten, festzustellen zum Beispiel am Amt des Hohen Vertreters für die GASP und einem „Konzertierungsreflex“ (120) der Außenminister. Wenn es erst in einem Bereich zu einer Einigung komme, greife ein „mittlerweile ausgefeiltes System“ von rechtlichen Verbindlichkeiten, Formerfordernissen und kollektiven Mechanismen; dessen weitere Entwicklung sei aber abhängig von der Ratifizierung des Verfassungsvertrags, der das Amt eines „europäischen Außenministers“, einen diplomatischen Stab für Außenvertretung und eine engere verteidigungspolitische Zusammenarbeit schaffen würde.