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Gerrit Mulert

Die Funktion zweiter Kammern in Bundesstaaten. Eine verfassungsvergleichende Untersuchung des deutschen Bundesrates und des südafrikanischen National Council of Provinces

Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 2006 (Föderalismus – Studien 19); 358 S.; brosch., 69,- €; ISBN 978-3-8329-2061-6
Rechtswiss. Diss. Würzburg; Gutachter: H. Schulze-Fielitz. – Ob und inwieweit kann zweiten Kammern in modernen Bundesstaaten noch eine hinreichende Existenzberechtigung zugesprochen werden? Unter Zugrundelegung dieser allgemeinen Fragestellung unterzieht der Autor exemplarisch den deutschen Bundesrat und die zweite Parlamentskammer Südafrikas, den National Council of Provinces (NCOP), einer verfassungsvergleichenden Untersuchung und hinterfragt ihre Funktionalität unter staatstheoretischen und -praktischen Gesichtspunkten. Zunächst geht Mulert systemübergreifend der Frage nach, inwieweit die Beteiligung von Gliedstaaten an der bundespolitischen Willensbildung als notwendiges Konstruktionsmerkmal einer föderalen Staatsorganisation zu verstehen ist und welche Anforderungen sich daraus für die Gestaltung zweiter Kammern ergeben. Abschließend folgt eine Erörterung von Vorschlägen, aufgrund derer sich Bundesrat und NCOP in ihrer Eigenschaft als Föderativorgane sinnvoll reformieren ließen. Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, dass der NCOP „nicht im Sinne seines Verfassungsauftrages zu funktionieren vermag und sich demgemäß als ‚unechte’ Föderalkammer im Rahmen eines ‚schwachen’ bilateralen Systems erweist“ (295). Hingegen seien die funktionellen Defizite des Bundesrates weniger gravierend und würden ihn im Ergebnis als Beispiel einer „echten“ Föderalkammer im Rahmen eines „starken“ Zweikammersystems ausweisen. Angesichts der individuellen Genesis von Bundesstaaten und ihrer vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten sei es schwierig, allgemeingültige Strukturanforderungen zu formulieren. Es ließen sich jedoch Kriterien formulieren, die systemübergreifend für zweite Kammern gelten. Grundsätzlich sei der moderne Bundesstaat auf die Mitwirkung seiner Gliedstaaten an der bundespolitischen Willensbildung angewiesen, „um ein ausgeglichenes Verhältnis seiner Staatsebenen zu bewahren“. Eine zweite Kammer „mit einem hohen beteiligungsföderalen Wirkungsgrad“ (297) könne zur Bewältigung der Herausforderungen einen wichtigen Beitrag leisten, lautet das Resümee Mulerts.
Sabine Steppat (STE)
Dipl.-Politologin, Redakteurin pw-portal.de.
Rubrizierung: 2.21 | 5.41 | 2.67 | 2.32 | 2.321 Empfohlene Zitierweise: Sabine Steppat, Rezension zu: Gerrit Mulert: Die Funktion zweiter Kammern in Bundesstaaten. Baden-Baden: 2006, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/26817-die-funktion-zweiter-kammern-in-bundesstaaten_31289, veröffentlicht am 25.06.2007. Buch-Nr.: 31289 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken