Skip to main content
Matthias Schmoll

Die Dekretmacht des russischen Präsidenten

Sinzheim: Pro Universitate Verlag 2003 (Wissenschaftliche Schriften: Recht); XXV, 148 S.; kart., 40,- €; ISBN 3-932490-94-0
Rechtswiss. Diss. HU Berlin; Gutachter: A. Blankenagel, R. Will. - Der russische Präsident hat nach Art. 90 III der Verfassung die Möglichkeit, Dekrete zu erlassen, in denen er u. a. gesetzesartige Regelungen (normative Dekrete) oder den Aufbau des administrativen Apparates festlegen kann. Tatsächlich wurde dieses Dekretrecht seit dem In-Kraft-Treten der Verfassung 1993 auch sehr häufig genutzt; der russische Präsident erlässt pro Jahr im Mittel etwa 450 Dekrete, von denen allerdings viele einen nichtnormativen Charakter haben. Der Autor vertritt die Meinung, dass dieses Dekretrecht des Präsidenten nicht mit dem in der russischen Verfassung verankerten Prinzip der Gewaltenteilung vereinbar ist. Der Präsident sei aufgrund der Verfassungspraxis als Spitze der Exekutive zu betrachten, dominiere zugleich wesentliche Teile der Legislative und habe zudem sogar Einfluss auf die Judikative. Damit hätten die Persönlichkeit und das Demokratieverständnis des jeweiligen amtierenden Präsidenten einen zu hohen Einfluss auf den Staat. Abschließend gibt Schmoll einen knappen Überblick über die Verfassungen anderer west- sowie osteuropäischer Länder und entwickelt Reformvorschläge für eine Änderung der russischen Verfassung.
Silke Becker (BE)
Dipl.-Soziologin; freie Journalistin.
Rubrizierung: 2.62 | 2.21 | 2.24 Empfohlene Zitierweise: Silke Becker, Rezension zu: Matthias Schmoll: Die Dekretmacht des russischen Präsidenten Sinzheim: 2003, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/19260-die-dekretmacht-des-russischen-praesidenten_22368, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 22368 Rezension drucken