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Hans Herbert von Arnim (Hrsg.)

Die Bezahlung und Versorgung von Politikern und Managern. Beiträge auf der 15. Speyerer Demokratietagung vom 24. bis 25. Oktober 2013 an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer

Berlin: Duncker & Humblot 2014 (Schriftenreihe der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer 224); 117 S.; 39,90 €; ISBN 978-3-428-14434-1
Die mangelnde Wertschätzung der parlamentarischen Arbeit und ein „‚Abgeordneten‑Bashing‘“, das sich zum „medialen Standardprogramm“ (12) entwickelt hat, zählten zu den Gründen dafür, dass der Ältestenrat des Deutschen Bundestages im November 2011 die Unabhängige Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts einsetzte. Deren Aufgabe bestand darin, die Bezahlung und Versorgung von Bundestagsabgeordneten zu untersuchen. Der frühere Bundesjustizminister Edzard Schmidt‑Jortzig, der in einem Beitrag in diesem Band dazu informiert, leitete diese Arbeitsgruppe. In ihrem Bericht, den sie im März 2013 präsentierte, betonte sie die herausgehobene Rolle des Parlaments im Verfassungsgefüge und leitete daraus ab, dass die Entschädigung der Abgeordneten „in allen Teilen dieser Bedeutung angemessen“ (13) sein müsse. Als Ausgangsgröße für die Bezahlung eines Bundestagsabgeordneten wurden die Bezüge eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes als adäquat angesehen, was eine deutliche Erhöhung der Diäten bedeuten würde. Damit stellt sich die Frage, ob Parlamentsabgeordnete bei einer derartig hohen und künftig auch dynamisierten Honorierung bestimmten Qualitätskriterien zu entsprechen haben. Jörn Ipsen findet, dass sie nicht nur über „Sachkunde“, Belastbarkeit und „Unabhängigkeit“ (58) verfügen, sondern auch in der Lage sein sollten, zu kommunizieren, sich durchzusetzen und sich am Gemeinwohl zu orientieren. Ähnliche Anforderungen gelten seiner Meinung nach für Führungskräfte in der Wirtschaft. Allerdings kritisiert er deren Bezüge, die sich zum Teil „in astronomischer Höhe“ (63) bewegten, als unangemessen und sieht darin ein „Gerechtigkeitsproblem“ (64). Christian Humborg argumentiert, dass Nebentätigkeiten von Vollzeitparlamentariern ein „Einfallstor für Korruption“ (66) seien. Einnahmen, die daraus resultieren, sollten seiner Ansicht nach veröffentlicht werden. Das gelte insbesondere für die Länderparlamentarier, für die so gut wie keine Regelungen existierten. Auch Heinrich Oberreuter blickt auf einen Landtag und widmet sich der „‚Verwandtenaffäre‘“ in Bayern. Der öffentliche Diskurs hierzu führte zu Änderungen des bayerischen Abgeordnetengesetzes; „erhebliche Bereiche des Abgeordnetenrechts […wurden] einer Reform unterzogen“ (19). Seither ist die Beschäftigung von Verwandten bis zum vierten Grad untersagt. Herrmann Heußner erinnert an die Pflicht der Bürger, die Politiker zu kontrollieren. Da die Wahlen ein wesentliches Kontrollinstrument darstellen, plädiert er für die Einführung einer Wahlpflicht und um „die Wahlenthaltung zu bekämpfen, könnte jedem Wahlbeteiligten ein Teilnahmegeld (‚Diäten‘) gezahlt werden“. Damit den Bürgern mehr Zeit für politisches Engagement bleibt, empfiehlt er, dass die „Lebensarbeitszeit gestreckt“ (93) wird.
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Rubrizierung: 2.3312.3252.322.35 Empfohlene Zitierweise: Sabine Steppat, Rezension zu: Hans Herbert von Arnim (Hrsg.): Die Bezahlung und Versorgung von Politikern und Managern. Berlin: 2014, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/38092-die-bezahlung-und-versorgung-von-politikern-und-managern_46238, veröffentlicht am 19.02.2015. Buch-Nr.: 46238 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken