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Katja Weigelt

Die Auswirkung der Bekämpfung des internationalen Terrorismus auf die staatliche Souveränität

Berlin: Duncker & Humblot 2016 (Schriften zum Völkerrecht 215); 154 S.; 59,90 €; ISBN 978-3-428-14528-7
Rechtswiss. Diss. Dresden; Begutachtung: U. Fastenrath, T. Rensmann. – Die Souveränität eines Staates ist ein konstituierender Herrschaftsanspruch, der keiner weiteren, gar fremden, Bindung oder anderweitigen Weisungsabhängigkeiten unterliegt. Als verfassungsmäßiger Gestaltungsspielraum definiert sie unter Bezug auf das Territorium die exklusive Letztentscheidungsgewalt des Staates nach innen und nach außen. Für Katja Weigelt, derzeit Europäische Kommission, sind das die Basisdaten, von denen ausgehend sie die notwendigen Ein‑ und Zuordnungen im Völkerrecht in Bezug auf das Phänomen des internationalen Terrorismus vornimmt. Da das Völkerrecht nach wie vor keine eindeutige Definition von Terrorismus vorhält, differenziert die Autorin zunächst zwischen nichtstaatlichen und staatlichen Terror‑Akteuren, wobei auch die Problematik Freiheitskampf versus Terror/Kriminalität in der gebotenen Kürze zur Sprache kommt. Angesichts der aktuellen Debatte fällt die Passage über die Staatenverantwortlichkeit etwas knapp aus, zumal sich hier Überlegungen zur Personalhoheit anbieten. Die private Sicherheitsdistribution fehlt ganz. Denn wenn die militärische Terrorismusbekämpfung auf fremdem Staatsgebiet in den Blick genommen wird, wirft das unmittelbar die Frage nach der Legitimität einer Handlung auf, die durchaus auf legalen, weil aus der Souveränität ableitbaren, Kriterien beruht. Die Fallbeispiele reichen von Israel über die Türkei bis in die USA. Die jeweils aufgezeigten Begründungen für die Militäroperationen haben eines gemeinsam: Sie sind durch das Völkerrecht nur bedingt gedeckt, weil dieses sehr enge Grenzen für den Fall der Selbstverteidigung (gegen Staaten!) zulässt. Eine staatliche Verteidigung – kein Angriffskrieg – gegen Private bedarf einer grammatikalischen, systematischen, teleologischen und historischen Auslegung der UN‑Charta. Dass die Terrorangriffe in der Regel bewaffnet erfolgen müssen, um eine staatliche Gegenreaktion zu rechtfertigen, ist mit Blick auf das Internet nur bedingt hilfreich. Das Völkerrecht verändert sich. Die Souveränität birgt letztlich auch eine gewisse Verantwortung, gerade weil es um das Selbstverteidigungsrecht geht.
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Rubrizierung: 4.415.41 Empfohlene Zitierweise: Martin Schwarz, Rezension zu: Katja Weigelt: Die Auswirkung der Bekämpfung des internationalen Terrorismus auf die staatliche Souveränität Berlin: 2016, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/40090-die-auswirkung-der-bekaempfung-des-internationalen-terrorismus-auf-die-staatliche-souveraenitaet_48256, veröffentlicht am 29.09.2016. Buch-Nr.: 48256 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken