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Hans Herbert von Arnim

Der Verfassungsbruch. Verbotene Extra-Diäten – Gefräßige Fraktionen

Berlin: Duncker & Humblot 2011; 155 S.; 18,00 €; ISBN 978-3-428-13606-3
Das Bundesverfassungsgericht erlaubte 1966, dass der Staat die Fraktionen in Bundestag und Länderparlamenten finanziert – genau genommen: ihren „internen Koordinierungsbedarf“ (115). 1975 wurde zudem ein öffentlichkeitswirksames Bewilligungsverfahren vorgeschrieben, 1989 fraktionslosen Abgeordneten der Zuschuss verweigert und 1992 die Parteienfinanzierung massiv eingeschränkt. An dieser durch die Rechtsprechung geformten Lage hat Hans Herbert von Arnim wenig auszusetzen. Empört ist er allerdings darüber, dass sich die Fraktionen nicht an diese Vorgaben halten und die Rechnungshöfe darüber eher hinwegsehen. Nur in Schleswig-Holstein genüge das Parlament den Transparenzanforderungen voll, so der Verfassungsrechtler und Parteienkritiker. In seiner detaillierten Darstellung kritisiert er nun nicht nur, dass die Fraktionen in Bund und Ländern sich aus dem Haushalt pauschal und unkontrolliert Geld zuweisen. Im Mittelpunkt steht vor allem, dass die Fraktionen von diesem Geld an ihre vollbeschäftigten und deshalb auch bereits mit vollen Diäten ausgestatteten Mitglieder über die verfassungsrechtlichen Grenzen hinaus weitere Gehaltszulagen zahlen – insgesamt rund acht Millionen Euro im Jahr. Von der Kritik ausgespart werden nur die Stadtstaaten, in denen die Abgeordneten in Teilzeit tätig sind. In diese Analyse eingebunden ist eine Replik von Arnims an seine Kritiker, die nach verschiedenen Medienberichten zu diesem Thema ihn selbst abzuqualifizieren versuchten. Im Anhang finden sich weitere Informationen, etwa über einen Beitrag im ARD-Fernsehmagazin Report Mainz und die anschließende Presseerklärung des Landtages Rheinland-Pfalz, anhand derer die Leser ihr Bild von der Problematik abrunden können. Insgesamt wird auf jeden Fall deutlich, dass die genannten Fraktionszuschüsse von wahrscheinlich mehr als 187 Millionen Euro jährlich weit über der absoluten Obergrenze der zulässigen Staatszuschüsse an die Parteien von jährlich insgesamt 133 Millionen Euro liegen.
Natalie Wohlleben (NW)
Dipl.-Politologin, Redakteurin pw-portal.de.
Rubrizierung: 2.32 | 2.321 | 2.331 Empfohlene Zitierweise: Natalie Wohlleben, Rezension zu: Hans Herbert von Arnim: Der Verfassungsbruch. Berlin: 2011, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/33992-der-verfassungsbruch_40736, veröffentlicht am 17.11.2011. Buch-Nr.: 40736 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken