Der Standort der EU-Grundrechtecharta in der Grundrechtsarchitektur Europas
Rechtswiss. Diss. Würzburg; Gutachter: D. Blumenwitz, D. Scheuing. – Wie fügt sich die EU-Grundrechtecharta in das bereits bestehende komplexe System an Grundrechtsgewährleistungen in nationalen Verfassungen, völkerrechtlichen Verträgen wie der EMRK und dem Gemeinschaftsrecht selbst ein? In den Mittelpunkt stellt von Arnim die Allgemeinen Bestimmungen in Kapitel VII der Charta. Diese definieren die Tragweite der Charta-Rechte im Verhältnis zu den übrigen in Europa geschützten Grundrechten. Weiterhin behandelt sie den Anwendungsbereich der Charta, der ihre Reichweite im Verhältnis zu den nationalen, europäischen und internationalen Grundrechtsordnungen absteckt. Darüber hinaus werden die Entstehung der Charta im Grundrechtskonvent, ihre Ziele und die Durchsetzbarkeit der grundrechtlichen Garantien als Maßstab für ihre Bedeutung erörtert.