Skip to main content
Martin C. Wittmann

Der Senat der Italienischen Republik und der Bundesrat der Republik Österreich. Ein rechts- und politikwissenschaftlicher Vergleich

Wien: Wilhelm Braumüller 2012 (Institut für Föderalismus: Schriftenreihe 114); XXVIII, 524 S.; kart., 58,- €; ISBN 978-3-7003-1831-6
Diss. Graz; Begutachtung: B. Wieser; W. Mantl. – Angesichts der jüngsten Reformbemühungen der Regierung Renzi scheint der Zeitpunkt einer Publikation über Struktur und Funktion des italienischen Senats (im Vergleich zum österreichischen Bundesrat) recht unglücklich gewählt, muss man doch davon ausgehen, dass wesentliche Aussagen des Buches in Kürze Makulatur werden. Dies ist gleichwohl nicht der Fall. Zum einen stehen zwar tatsächlich einige zentrale Charakteristika des Senats (Zusammensetzung, Wahlverfahren, Mitwirkung an der Gesetzgebung) auf der Reformagenda. Viele weitere Strukturelemente, die Martin C. Wittmann allesamt auf das Detaillierteste darstellt, bleiben aber erhalten. Zum anderen zeigt gerade diese genaue Deskription die Motive der Reform des Senats auf. Ein umfangreicher Teil des Werkes bezieht sich auf Reformpläne beider Zweiter Kammern, die schon seit deren Einrichtung diskutiert werden (Kapitel IX). Dies ist denn auch der zweifellos reizvollste Teil des Buches, während sich die vorangegangenen Kapitel eher an die an einzelnen Verfassungsbestimmungen interessierten Leser_innen richten dürften. Beide Kammern stehen sich, was das Maß ihrer Kompetenzen angeht, diametral gegenüber: Während der italienische Senat bislang der Abgeordnetenkammer annähernd gleichgestellt ist, ist der österreichische Bundesrat weitgehend auf eine beratende Funktion beschränkt. Hier setzen denn auch Wittmanns eigene Reformvorschläge an: Abschaffung des absoluten Vetorechts des Senats und stärkere Bindung an die Regionen einerseits, Stärkung der Rechte des Bundesrates andererseits. Etwas bedauerlich, wenn auch bei einer rechtswissenschaftlichen Dissertation nicht ganz unerwartet, ist die geringe Berücksichtigung der politischen Einflüsse innerhalb der Strukturen beider Kammern. So mutet die Vorstellung, eine Ex‑officio‑Mitgliedschaft der Landesregierungschefs im Bundesrat würde zu einer „stärkeren Vertretung von Länderinteressen gegenüber Parteiinteressen“ (462) führen, vor dem Hintergrund des deutschen Bundesrates doch etwas blauäugig an.
{SVL}
Rubrizierung: 2.212.612.4 Empfohlene Zitierweise: Sven Leunig, Rezension zu: Martin C. Wittmann: Der Senat der Italienischen Republik und der Bundesrat der Republik Österreich. Wien: 2012, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/37847-der-senat-der-italienischen-republik-und-der-bundesrat-der-republik-oesterreich_43667, veröffentlicht am 04.12.2014. Buch-Nr.: 43667 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken