Der Aufbau einer europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität im Beziehungsgeflecht von EU, WEU, OSZE und NATO
Rechtswiss. Diss. Bonn; Gutachter: C. Hillgruber. - Der Autor untersucht für den Zeitraum von 1945 bis heute das komplexe Beziehungssystem der internationalen Sicherheitsorganisationen, an denen die verschiedenen europäischen Staaten beteiligt sind. Er fragt insbesondere danach, inwieweit in diesem institutionellen Netzwerk das politische Ziel einer gemeinsamen europäischen Verteidigung unter Beachtung der bestehenden rechtlichen Grundlagen umsetzbar gewesen ist beziehungsweise bereits umgesetzt wurde.
Aus dem Inhalt:
I. Die völkerrechtlichen Vorgaben des Aufbaus einer europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität
1. Die rechtlichen Möglichkeiten nach dem System der UN-Charta
2. Sicherheitskonzept auf dem Boden der UN-Charta jenseits kollektiver Selbstverteidigung und kollektiver Sicherheitssysteme: Das Kapitel sechseinhalb der UN-Charta
3. Die humanitäre Intervention als Ausnahme zum Interventions- und Gewaltverbot
II. Die Bestrebungen des Aufbaus einer europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität bis zur Gründung der Europäischen Union
1. Regional europäische Bestrebungen
2. Der Aufbau einer europäischen Verteidigungsidentität unter Einbeziehung der nordamerikanischen Staaten
III. Die europäische Verteidigungsidentität nach der Gründung der Europäischen Union
1. Die Elemente der europäischen Verteidigungsidentität bei der Gründung der Europäischen Union - rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten und deren Grenzen
2. Das sicherheitspolitische Konzept des Vertrags von Maastricht
3. Die europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität nach der Weiterentwicklung der Europäischen Union durch den Vertrag von Amsterdam
IV. Die Abkehr vom bisherigen Integrationsmodell EU/WEU
1.Die Errichtung einer eigenen institutionellen Struktur für verteidigungsrechtliche Angelegenheiten innerhalb der Europäischen Union
2. Die Umsetzung der Ratsbeschlüsse von Köln und Helsinki
3. Die Weiterentwicklung der verteidigungspolitischen Strukturen durch die Regierungskonferenz von Nizza