Demokratische Legitimation im offenen Rechtsstaat. Zur Beeinflussung des Demokratieprinzips durch Rechtsstaatlichkeit und internationale Offenheit
Das in Artikel 20 des Grundgesetzes verankerte Demokratieprinzip verpflichtet zur demokratischen Legitimation staatlichen Handelns sowohl in personeller, sachlicher als auch in institutioneller Hinsicht. Die Zurechnung des Volkes als Subjekt der demokratischen Legitimation hebt als Organ das Parlament heraus. Die enge Verbindung des Demokratie- mit dem rechtsstaatlichen Prinzip zeigt sich z. B. in Verfahrensfragen und Minderheitenrechten bei der parlamentarischen Arbeit. Gleichzeitig bestimmt sich die Frage der demokratischen Legitimation von politischen Entscheidungen nicht nur nach der Bedeutung der Inhalte, sondern entwickelt sich zu der Debatte, wie flexibel eine an der Sache orientierte Entscheidung getroffen werden kann. Dem Professor für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht Classen gelingt es sowohl die praktische Dimension – die Suche nach alternativen Verfahren der demokratischen Legitimation, wie z. B. Sachverständigenräte – als auch die theoretisch im Einzelfall weit verzweigten Sachverhalte und politischen Entscheidungsfelder darzustellen. Dies betrifft Fragen der deutschen Ministerialbürokratie ebenso wie die politische und rechtliche Struktur der Europäischen Union und den sich ständig erweiternden internationalen Kontext politischen Handelns. Angesichts der Grenzen parlamentarischer Kontrollierbarkeit in den aufgemachten Kontexten, plädiert der Autor für eine Herausstellung der Wechselbezüglichkeit von Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip gerade in den Möglichkeiten alternativer von der Verfassung gedeckter Verfahren demokratischer Legitimation.