Das Zweite Gleichberechtigungsgesetz. Der Beitrag des 2. GleiBG zur Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im Erwerbsleben
Gutsche untersucht, ob das "Gesetz zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern" vom 24. Juni 1994 tauglich ist, die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Erwerbsbereich tatsächlich zu verbessern. Zu diesem Zweck nimmt er eine sich auf statistisches Datenmaterial sowie ökonomische Erklärungsmodelle stützende Situationsanalyse der geschlechtsbedingten Benachteiligung von Frauen im Erwerbsleben vor. Umfassend werden zunächst die im Mittelpunkt des Gesetzes stehenden, den öffentlichen Dienst im Einflußbereich des Bundes betreffenden Regelungen dargestellt und sowohl auf ihre potentielle Durchsetzungskraft als auch auf ihre Übertragbarkeit auf die Privatwirtschaft hin untersucht. Das Hauptinteresse gilt jedoch neben dem neu geschaffenen Gesetz zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz dem allgemeinen Benachteiligungsverbot des § 611 a BGB. Gutsche kommt zu dem Ergebnis, daß das Zweite Gleichberechtigungsgesetz "in nahezu keinem Punkt den Anforderungen an eine effektive Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im Erwerbsleben gerecht wird" (177).