Das Völkerrecht in der Rechtsprechung des Russischen Verfassungsgerichts
Rechtswiss. Diss. HU Berlin; Gutachter: A. Blankenagel. – Die Garantie demokratischer Rechtsstaatlichkeit auf der Basis internationaler Menschenrechtsstandards ist Teil des postkommunistischen Transformationsprozesses. Vor diesem Hintergrund ist die juristische Analyse über die völkerrechtliche Spruchpraxis des neuen russischen Verfassungsgerichts auch von politikwissenschaftlichem Interesse. Es wird gezeigt, inwieweit sich das Gericht von der stark souveränitätsfixierten sowjetischen Konzeption des Völkerrechts gelöst hat, die schon qua Ideologie die westliche Menschenrechtskonzeption als „bürgerlich-kapitalistisch verneinte“. Die Autorin bezieht dabei auch die vorausgegangenen Entwicklungen ausführlich mit ein: den Umbruch in der Völkerrechtskonzeption noch während der Gorbatschow-Ära, die Arbeit des Komitees für Verfassungsaufsicht und die erste Phase der Rechtsprechung bis zur Suspendierung des russischen Verfassungsgerichts im Jahr 1993. Den Schwerpunkt des zweiten Teils bildet dann die aktuelle Verfassungsrechtsprechung im Zeitraum 1995-2002. Rückert kommt u. a. zum Ergebnis, dass das Gericht „sich nicht an völkerrechtlichen Kategorisierungen der Rechtsquellen“ orientiert, dass aber zugleich völkerrechtliche „Verträge aus dem Bereich des Menschenrechtsschutzes [...] den Hauptgegenstand“ (327) ausmachen.