
Das Tragen religiöser Symbole und Kleidung in der öffentlichen Schule in Deutschland, Frankreich und England. Eine rechtsvergleichende Untersuchung unter Berücksichtigung der EMRK
Rechtswiss. Diss. München; Gutachter: H. A. Wolff, S. Korioth. – Mit dieser Untersuchung wird der inzwischen umfangreichen Debatte über die Präsenz religiöser Symbole in der Öffentlichkeit, die nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen europäischen Ländern als grundsätzliche Debatte über die Neubestimmung des Verhältnisses von Staat und Religion geführt wird, ein weiterer Beitrag hinzugefügt. Im Zentrum der rechtsvergleichenden Analyse steht dabei die Frage, welche Konzeptionen individueller Religionsfreiheit und ihrer Schranken in den Ländern vertreten werden und ob diese im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtkonvention (EMRK) stehen. Die Autorin konzentriert sich auf religiöse Symbole und Kleidungsstücke, die von Schülern und Lehrern in öffentlichen Schulen getragen werden. Das Kruzifix in der Schule, das erst jüngst Gegenstand eines Verfahrens vor dem Europäischen Menschengerichtshof war, ist nicht Gegenstand der Untersuchung. Mit Frankreich, Deutschland und Großbritannien erfasst die Studie die drei wesentlichen Arten des Umgangs mit dem Problem: Das französische Modell des Laizismus hält religiöse Symbole generell aus der Schule fern. In Großbritannien dürfen Lehrende generell religiöse Zeichen tragen; ob zum Beispiel eine Schülerin ein Kopftuch zur Schuluniform tragen darf, wird von der Schule entschieden. Deutschland kennt keine gesetzlichen Regeln für Schüler, während für die Lehrer unterschiedliche Landesgesetze existieren. Weder die EMRK noch ihre Interpretation durch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof legen die Länder auf eine einheitliche Lösung fest. Im Lichte der EMRK erscheinen zumindest das Verbot für Lehrer in Frankreich und die faktische Ungleichbehandlung unterschiedlicher religiöser Symbole in einigen deutschen Landesgesetzen als problematisch.