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Christian von Steinsdorff

Das "Recht nach dem Kriege" in der Philosophie Immanuel Kants

Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 2014 (Forum Innere Führung 38); 312 S.; brosch., 62,- €; ISBN 978-3-8487-1397-4
Philosoph. Diss. Mainz; Begutachtung: S. Grätzel, U. Fink. – Christian von Steinsdorff geht in seiner ebenso rechtsphilosophisch wie völkerrechtlich akzentuierten Arbeit der politikwissenschaftlich überaus relevanten Frage nach, „was Frieden eigentlich ist“. Dabei orientiert er sich an der Philosophie Immanuel Kants, dem er eine „herausragende Position innerhalb der ethischen Friedensdiskussion“ (21) bescheinigt. Die philosophischen Überlegungen zum „Recht nach dem Kriege“ (23) Kants kontextualisiert er und ergänzt diese anhand diverser anderer Positionen – angefangen bei Grotius und Pufendorf bis hin zu Hegel. All diese überaus differenzierten ideengeschichtlichen Rekonstruktionen und rechtsphilosophischen Interpretationen münden dann in die Fragestellung, wie sich die „Ideen Kants auf das heutige Völkerrecht“ (270) übertragen lassen. Hier, so von Steinsdorff, komme dem Friedensvertrag als verrechtlichtem Übergang aus dem Krieg in den Frieden eine imminent wichtige Bedeutung zu: „Der Friedensvertrag bedeutet eine Zäsur an der Schnittstelle zwischen Krieg und Frieden. Ohne ihn bleibt es beim ewigen Krieg als Naturzustand.“ (23) Der naheliegenden Überlegung angesichts dieses Befundes, einen „Muster‑Friedensvertrag“ zu entwerfen, kommt von Steinsdorff dann am Ende seiner Arbeit nach. Dabei verdeutlicht er, dass es sich nicht um eine auf alle Situationen übertragbare Standardlösung handeln könne, sondern nur um ein „grobes Gerüst“ (272) von „zehn zwingenden Inhalten“ (289), das angesichts konkreter Einzelfallerfordernisse zu ergänzen sei. Im Sinne einer künftigen Anschlussfähigkeit und politischen Kooperation der vormaligen Konfliktparteien seien Beleidigungen, Bestrafungen und Rache ebenso zu vermeiden wie die Kriegsschuldfrage: „Art. 2: Die Vertragsstaaten erklären, dass sie die Kriegsschuldfrage hiermit auf sich beruhen lassen.“ (274) Die philosophischen Überlegungen Kants, so resümiert von Steinsdorff, könnten also durchaus in ein „positiv‑/völkerrechtliches Abkommen“ (282) überführt werden. Insbesondere dann, wenn sich Staaten – ähnlich einem Ehevertrag – präventiv auf friedensvertragliche Regelungen nach einem Kriegs‑ oder Konfliktfall verständigten, wäre eine nachhaltige Friedensordnung vorstellbar. Dieser Schritt bedürfe jenseits der staatlichen auch einer international verrechtlichten Ebene, deren globale Akzeptanz immer noch im Entstehen begriffen sei.
{LEM}
Rubrizierung: 5.334.1 Empfohlene Zitierweise: Matthias Lemke, Rezension zu: Christian von Steinsdorff: Das "Recht nach dem Kriege" in der Philosophie Immanuel Kants Baden-Baden: 2014, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/38091-das-recht-nach-dem-kriege-in-der-philosophie-immanuel-kants_46218, veröffentlicht am 19.02.2015. Buch-Nr.: 46218 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken