Das Hamburgische Feierabend-Parlament und der Status der Bürgerschaftsabgeordneten. Mit einem Vorwort von Ingo von Münch
Die Arbeit befaßt sich mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen des Hamburger "Feierabendparlamentes" und der Stellung seiner Abgeordneten. Als einziges Länderparlament sah Hamburgs Bürgerschaft bis 1996 die ehrenamtliche Ausübung des Abgeordnetenmandates vor (Art. 13 Abs. 1 der Hamburgischen Verfassung). Die Aufhebung dieser Bestimmung im Zuge der jüngsten Parlaments- und Verfassungsreform ist von Gegnern und Befürwortern des Feierabendparlaments gleichermaßen als nur "kosmetisch" kritisiert worden, da sie an der bisherigen Praxis kaum etwas ändert - symptomatisch dafür ist u. a. die neu gefundene Diätenregelung. Der Autor sieht in der Streichung einen ersten Schritt auf dem (beabsichtigten) Weg zur Vollprofessionalisierung. Gegen die entsprechende Empfehlung der Hamburger Verfassungs-Enquete plädiert er für die Beibehaltung der Ehrenamtlichkeit, deren Nachteile unter Funktionsgesichtspunkten auch auf anderem Wege (Straffung der parlamentarischen Arbeitsabläufe) beseitigt werden könnten.