Constitutional Justice in Southeast Europe. Constitutional Courts in Kosovo, Serbia, Albania and Hungary between Ordinary Judiciaries and the European Court of Human Rights
Auf einer im November 2010 in Priština abgehaltenen internationalen Konferenz über die Verfassungsgerichtsbarkeit stellten sich im regionalen Vergleich zwei Punkte als besonders wichtig heraus: Erstens das Verhältnis zwischen Verfassungsgerichten und Obersten Gerichtshöfen, das insbesondere für all jene Länder relevant zu sein scheint, die das europäische Modell adaptierten, sowie zweitens die inländische Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention (ECHR) und die angemessene Rolle der Straßburger Rechtsprechung. Ausgewählte Beiträge der Konferenz werden überarbeitet in diesem Sammelband veröffentlicht. Michael Riegner umreißt in seiner umfassenden Einführung zunächst die grundsätzliche Verflochtenheit der nationalen Judikative (speziell des Verfassungsgerichts) mit der ECHR. Darüber hinaus beschreibt er auf anschauliche und klar strukturierte Weise die Stellung und Bedeutung des Verfassungsgerichts innerhalb des politischen Systems eines Landes und erläutert diese dann ausführlich für den Kosovo, Serbien, Albanien und Ungarn. Riegner stellt auch von der bisherigen Forschung verwendete Analysekonzepte vor, mit denen rechtswissenschaftliche Fragen untersucht werden. Snezhana Botusharova beleuchtet in ihrem Beitrag unter anderem die institutionellen und prozeduralen Dimensionen der Inkorporation des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in das institutionelle System des Kosovo sowie die in der kosovarischen Praxis des Verfassungsgerichts wirkmächtig gewordene Rolle der ECHR und der Straßburger Rechtsprechung. Insgesamt zeigen die Autorinnen und Autoren, dass Verfassungsgerichte einen wichtigen Beitrag für das Rechtssystem leisten, weil sie den ordentlichen Gerichten helfen, die Verfassung auszulegen, und sie somit stärken können. Darüber hinaus wird deutlich, dass die nationalen Gerichtsbarkeiten nicht länger losgelöst von den internationalen Standards betrachtet werden sollten.