
Bürgerbeteiligung in Finanzfragen. Mittelbare und unmittelbare Bürgerbeteiligung im kommunalen Haushaltswesen de lege lata und de lege ferenda
Rechtswiss. Diss. HU Berlin; Gutachterin: R. Will, Gutachter: U. Battis. – Der Autor untersucht die Grenzen und Möglichkeiten finanzwirksamer Beteiligungsrechte von Bürgern auf der kommunalen Ebene. Während bei den formellen Beteiligungsverfahren wie Bürgerentscheid und Bürgerbegehren Mitwirkungsrechte in Finanzangelegenheiten durch entsprechende Negativkataloge weitgehend ausgeschlossen sind, bieten informelle Beteiligungsformen wie z. B. kommunale Bürgerhaushalte weitergehende Möglichkeiten der Einflussnahme in Haushaltsfragen. Dieser im ersten Teil der Arbeit vorgenommene Vergleich der Partizipationsmöglichkeiten weist eine Diskrepanz zwischen formellen und informellen Verfahren auf, die der Autor darauf zurückführt, dass bei den informellen Mitwirkungsrechten die Letztentscheidung bei der kommunalen Vertretungskörperschaft verbleibt. Im zweiten Teil der Arbeit fragt Müller nach Möglichkeiten, die Mitwirkungsrechte an der kommunalen Finanz- und Haushaltspolitik auszubauen. Hierfür unterzieht er verschiedene Maßnahmen (z. B. Streichung der finanzrelevanten Ausschlusskriterien bei Bürgerbehren und -entscheid sowie Überführung der unverbindlichen Bürgerhaushalte in verbindliche Mitbestimmungsrechte) einer verfassungsrechtlichen Prüfung. Im Ergebnis sieht Müller durch eine „Erweiterung der thematischen Möglichkeiten sachunmittelbarer Demokratie“ (266) die Funktionsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung keineswegs gefährdet.