Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in den Hamburger Bezirken. Ein Beitrag zur direkten Demokratie in Hamburg unter Berücksichtigung von Berlin und Bremen
Rechtswiss. Diss. Hamburg; Gutachter: H.-P. Bull. - Vor wenigen Monaten sorgte eine Verwaltungsgerichtsentscheidung über ein Bürgerbegehren auf Bezirksebene in Hamburg für eine intensive Diskussion über die Frage, ob dieses Instrument mit der Kompetenz- und Verantwortungsverteilung zwischen Landes- und Bezirksebene harmoniert. Die in diesem Urteil sichtbar gewordenen Probleme greift Dressel mit seinem auf der Basis einer umfassenden Analyse entwickelten Vorschlag zur Änderung der Regeln über Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf. Der Autor weist einen Weg, plebiszitären Elementen auf der Ebene der Bezirke in Hamburg eine klarere Grundlage und damit größere Glaubwürdigkeit zu verleihen. Dressel beginnt seine Untersuchung mit der Entstehungsgeschichte der erst Ende der 90er-Jahre durch einen Volksentscheid in Hamburg eingeführten Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf Bezirksebene. Er analysiert die Stellung des dafür einschlägigen § 8 Bezirksverwaltungsgesetz ebenso im Hinblick auf die rechtliche Systematik wie hinsichtlich der praktischen Auswirkungen der einzelnen Verfahrensvorschriften und Verfahrensschritte. Im Anhang sind die rechtlichen Grundlagen sowie eine tabellarische Übersicht der bisherigen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf Bezirksebene abgedruckt (Stand: März 2003).