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Berihun Adugna Gebeye: A Theory of African Constitutionalism

19.05.2023
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Autorenprofil
Dr. Danny Schindler
Oxford, Oxford University Press 2021

Berihun Adugna Gebeye hat mit seiner Monographie eine überzeugende Theorie zur Analyse der Verfassungsentwicklung in Afrika vorgelegt, so Danny Schindler in seiner Rezension Dies sei zu begrüßen, da die bisherigen theoretischen Ansätze ihrem Gegenstand nicht gerecht würden. Neben der theoretischen Fundierung überzeuge das Buch auch durch kenntnisreiche verfassungshistorische und staatsorganisatorische Ausführungen sowie durch vergleichende Fallstudien. All dies mache die verfassungsrechtliche Analyse auch für Politik-, Religions- und Geschichtswissenschaftler*innen sowie Anthropolog*innen lesenswert. (dk)


Eine Rezension von Danny Schindler

Die gängigen theoretischen Ansätze zur Untersuchung des afrikanischen Konstitutionalismus werden ihrem Gegenstand nicht gerecht. Diese Feststellung bildet den Ausgangspunkt der gehaltvollen Monographie von Berihun Adugna Gebeye. Der Autor setzt dem ein eigenes Konzept entgegen, das einen zugleich analytisch scharfsinnigeren und realitätsnäheren Blick auf die Verfassungsentwicklung in Afrika bieten soll. Vorweggenommen sei: Dieses Versprechen wird überzeugend eingelöst. Über diesen Hauptzweck des Buches und seinen rechtswissenschaftlichen Kern hinaus ist das Werk auch für Forschende anderer Disziplinen mit großem Gewinn lesen, zumal es selbst aus diesen (Politik-, Religions- und Geschichtswissenschaft sowie Anthropologie) schöpft.

Die ersten drei Kapitel sind vorwiegend theoretischer Natur. Kontrastiert werden zunächst die beiden als vorherrschend identifizierten Blickwinkel auf das Verfassungsgeschehen in Afrika: Der sich im Fahrwasser des liberal-demokratischen Konstitutionalismus bewegende legal centralism-Ansatz fokussiert auf Verfassungen als formale Dokumente, deren herrschaftsbegrenzende Funktion sich oft nicht vollständig entfaltet und daher – aus dieser Sicht – manche Enttäuschung produzieren muss. Hingegen stellt die legal pluralism-Tradition nicht nur auf den klassisch-staatlichen Rechtsbereich (civic public) ab, sondern auch auf die ihm zeitlich vorgelagerte Rechtssphäre (primordial public). Da beide Rechtssphären nebeneinander bestehen und unterschiedlichen Rationalitäten unterliegen, ist – nach dieser Sichtweise – ein liberaler Konstitutionalismus westlicher Provenienz faktisch zum Scheitern verurteilt. Demgegenüber plädiert der Autor für eine Überwindung beziehungsweise Verschränkung beider Ansätze in einer von ihm als legal syncretism bezeichneten Theorie: „Legal syncretism refers to the process and the result of adoption, rejection, invention, and transformation of diverse and seemingly opposite legal rules, principles, and practices into a constitutional state with imperial and colonial legacies“ (2). Diese Herangehensweise, so das Kernargument, eigne sich besser, die Komplexitäten des afrikanischen Konstitutionalismus analytisch zu durchdringen, zu beschreiben und zu erklären. Alle drei theoretischen Blickwinkel werden im ersten Kapitel des Buches („Legal Syncretism as a Theoretical Framework“) eingehend dargelegt und hinsichtlich ihrer Potentiale und Unzulänglichkeiten beleuchtet. Das gelingt überzeugend. Ein Einwand könnte allenfalls lauten, dass der theoretische Status der Theorie etwas unklar bleibt, denn diese soll als „theoretical framework“ und „meta theory“ (2) zugleich fungieren.

Das Folgekapitel („The Transformation of African Constitutionalism“) zielt auf eine Längsschnittanalyse (legal syncretism as process) ab und besticht durch seine verfassungshistorische Breite und Tiefe. Ausgehend von der Berliner Westafrika-Konferenz von 1884/1885 (deren eurozentrische Fehlverständnisse jüngst detailliert von Joanne Yoa herausgearbeitet wurden) zeigt der Autor zunächst, wie internationales und europäisch-koloniales Recht auf vorkoloniale Strukturen trafen, in denen vor allem gewohnheitsrechtliche Traditionen zu einer normativen, verfassungsgleichen Ordnung geronnen waren. Zu einer komplexen Gemengelage führte der folgende koloniale Konstitutionalismus: Den theoretischen Annahmen entsprechend wurden traditionale Governance-Formen „rejected, incorporated, invented, and accomodated“ (52). Ähnliches galt in der postkolonialen Phase, die von Kontinuitäten etablierter kolonialer Strukturen geprägt war wie von Diskontinuitäten, die auch die Sogwirkung der sich global ausbreitenden liberal-demokratischen Normen mit sich brachte. Nicht oft genug zu betonen ist: All jene Prozesse der Überlagerung, Verschränkung und Verdrängung verschiedener Rechtsquellen und -ordnungen (international, indigen, kolonial, postkolonial) folgten und folgen dabei keinem kontinental einheitlichen Muster.

Im dritten Kapitel („The Design and Practice of African Constitutionalism”) stehen die Ergebnisse der aufgezeigten Entwicklung (legal syncretism as result) in einer eher abstrakten Perspektive im Mittelpunkt. Gezeigt wird, wie verschiedene Ideen, Prinzipien und Praktiken in den Bereichen (vertikale) Staatsorganisation, horizontale Regierungsstruktur und (Grund-)Recht(e) zusammenfließen. Grundtenor ist erneut, dass einfache Gegenüberstellungen – etwa traditionale versus legal-rationale Autorität; demokratisch-parlamentarische Repräsentation versus traditionsbasierte Repräsentationsformen; liberale (Abwehr-)Rechte versus kulturelle Gruppenrechte/-pflichten – allein schon theoretisch unterkomplex seien. Um ein Beispiel zu nennen: Traditionale Autoritäten können auf ganz verschiedene Weisen in die Strukturen parlamentarischer Repräsentation inkorporiert sein. In Lesotho etwa fallen ihnen 22 der 33 Senatssitze zu, während in Botswana mit dem House of Chiefs (Ntlo ya Dikgosi) ein eigenständiges Organ für sie existiert. In Gambia sind sie auf der lokalen Ebene Teil staatlich-legislativer Strukturen. Eine institutionelle Neuerung stellt wiederum der strukturell und funktional den traditionalen Autoritäten entsprechende National Umushyikirano Council in Ruanda dar, dessen Resolutionen auch an das Parlament gerichtet sein können. Das Resultat jener synkretistischen (verbindenden) Designs sei in allen Bereichen „a unique constitutional experiment“ (108), das sich gleichermaßen von den kolonialen, postkolonialen und liberalen Verfassungssystemen unterscheidet, auf denen es aber in unterschiedlichem Ausmaß aufbaut.

Derart theoretisch ausgestattet, werden in den sich anschließenden Kapiteln drei Einzelgegenstände – föderalistische Strukturen, die Dominanz der Exekutive, Frauenrechte – mit geschärftem Blick anhand von Fallstudien zu Äthiopien, Nigeria und Südafrika beleuchtet. Die Länderauswahl wird mit der damit abgebildeten Variationsbreite hinsichtlich verschiedener Variablen (historisch-koloniale Erfahrungen, ethnische und regionale Diversität, Regierungssystem etc.) begründet, die letztlich auch die theoretische Erklärungskraft des eigenen Ansatzes – über unterschiedliche Kontextfaktoren hinweg – stärken soll.

Die Ausführungen im vierten Kapitel („Federalism“) bieten unter anderem Aufschluss darüber, dass die Formen, Strukturen und diskursiven Praktiken beim Thema Föderalismus zwar den einschlägigen klassischen (westlichen) Theorien entlehnt sind, aber anderen Zwecken (etwa die stabile und friedliche Gewährleistung ethnonationaler Diversität) dienen und insofern auch nicht immer liberal-demokratischen Handlungsmustern folgen. Die historisch bedingte Verschränkung verschiedener Praktiken kann nicht ohne Auswirkungen auf verfassungsrechtliche Beurteilungsmaßstäbe bleiben. Folgerichtig gelte dann auch: „[F]ederalism is neither a failure nor prime suspect for the constitutional and democratic deficits in Nigeria and Ethiopia” (150).

Ähnlich verbinden sich die Ideen traditionaler exekutiver Arrangements (die bereits Mechanismen der checks and balances enthielten) mit jenen aus der Kolonialzeit (die vielerorts eine monistische Herrschaftsstruktur etablierte) sowie der postkolonialen Entwicklung (inklusive der Aufnahme liberal-demokratischer Gewaltenteilungskonzepte) auf spezifische Weise (Kapitel 5: „The Executive“). Dies hilft in zweifacher Hinsicht zu verstehen, warum nahezu alle afrikanischen Staaten durch (über-)mächtige Präsidenten geprägt sind. Zum einen schlägt sich die Exekutivdominanz in vielen formalen Verfassungstexten nieder. Zum anderen, und wichtiger, kommt sie auch unterhalb jener höchsten Rechtsdokumente und unabhängig von diesen zum Tragen. Dies ist gerade in rechtsvergleichender Perspektive wichtig. Die „imperialen Präsidentschaften“ in Abuja sind vor diesem Hintergrund beispielsweise etwas grundlegend anderes als jene in Washington D.C. Verschiedene Rechtsquellen können allerdings auch machtbeschränkend zusammenwirken, wie sich am Beispiel Südafrikas illustrieren lässt.

Gleichermaßen entstehen synkretistische Konfigurationen im Bereich der Frauenrechte (Kapitel 6: „Women’s Constitutional Rights“). Die demokratisch-rechtsstaatliche Errungenschaft der Geschlechtergleichberechtigung hat auch in Afrika formal Fuß gefasst, trifft allerdings auf besondere kulturell-religiöse Kontexte. Das Zusammentreffen von rechtlicher Universalität und kultureller Relativität innerhalb einer konstitutionellen Ordnung bringt zwangsläufig Spannungslagen mit sich. Diese finden sich mitunter schon in den Verfassungstexten selbst, die liberale Rechte ebenso enthalten können wie einschlägige traditionelle Vorstellungen. Welche Dynamiken aus der Verbindung unterschiedlicher Rechtsquellen entstehen, dokumentiert der Autor hier aber auch durch den Einbezug gewohnheitsrechtlicher Heiratsregelungen sowie der richterlichen Rechtsprechungspraxis. Wohlgemerkt: In einer sehr weit gefassten Interpretation sind dabei auch symbiotische Beziehungen zwischen liberal-demokratischen und islamischen Traditionen möglich, wie das Beispiel Nigerias (der Staat mit der größten muslimischen Bevölkerung in Afrika) zeige. Erneut erweist sich, dass der erarbeitete theoretische Ansatz das Zustandekommen (legal syncretism as process) und den Zustand (legal syncretism as result) für die gewählten Anwendungsfälle luzide zu vermitteln vermag.

Das Schlusskapitel („The Future of African Constitutional Design and Practice“) enthält neben dem obligatorischen Fazit unter anderem auch einen Ausblick darauf, wie sich manche Schwachstellen afrikanischen Verfassungsdesigns beheben ließen. Die Vorschläge setzen bei den bekannten Regelungsbereichen (Amtszeitbeschränkungen, Dezentralisierung etc.) an, verweisen zudem aber auch auf die häufig noch in Kraft befindlichen einfachgesetzlichen Normen kolonialer und postkolonialer Herkunft mit tendenziell repressivem Charakter.

Insgesamt handelt es sich um eine innovative und überaus lesenswerte verfassungsrechtliche Studie. Nach ihrer Lektüre sollte der Vorwurf des liberal-konstitutionellen Versagens in Afrika, für den es in vielen Bereichen auch deutliche Gegenindizien gibt, nicht mehr so schnell zur Hand sein. Überdies können der vom Autor dargelegte theoretische Ansatz und der empirische Erfahrungsreichtum des Kontinents auch als Erkenntnisressource für andere Weltregionen dienen. Selbst für den Fall, dass Leser*innen die Argumente des Autors nicht (vollständig) teilen, stellt sein Werk eine großartige Einladung zum Nachdenken über Verfassungs- und Rechtsordnungen in Afrika und darüber hinaus dar.

 

CC-BY-NC-SA
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Externe Veröffentlichungen

Elor Nkereuwem / 09.05.2023

Carnegie Endowment for International Peace

Kate O'Regan, Berihun Gebeye, Zim Nwokora, Sindiso Mnisi Weeks, Adem K Abebe / 20.11.2021

Oxford Law Faculty

Mattias Kumm / 2019

Internationale Gerechtigkeit und institutionelle Verantwortung

 

 

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