Aus gegebenem Anlass: Wählen per Brief in Deutschland. Wie fehleranfällig ist die Briefwahl?
17.12.2020Foto: planet_fox / Pixabay
2021 wird ein sogenanntes Superwahljahr. In Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin finden Landtags-, in Hessen, Niedersachsen und Berlin Kommunal- und im gesamten Bundesgebiet Bundestagswahlen statt. Vor dem Hintergrund der unklaren Entwicklung der Corona-Pandemie sollte schon frühzeitig überlegt werden, wie Wählen im Jahr 2021 funktionieren kann. Per Brief zu wählen ist eine Option, weitgehend kontaktlos die eigene Stimme abgeben zu können. Allerdings gilt das als fehler- und betrugsanfälliger als Wählen im Wahllokal. Auch in Deutschland sind Pannen und Betrug rund um die Briefwahl nicht unbekannt. In Stendal in Sachsen-Anhalt beispielsweise wurden bei der Kommunalwahl 2014 fast 200 Briefwahlunterlagen von wenigen Bevollmächtigten abgeholt und zugunsten eines CDU-Kreistagsabgeordneten ausgefüllt. Im bayrischen Geiselhöring nahmen 460 rumänische Spargelhelfer per Brief an der Kommunalwahl 2014 teil und stimmten für ihre Chefin. Sind dies jeweils nur spektakuläre Einzelfälle, oder wird die Briefwahl tatsächlich systematisch für Betrug missbraucht? Wird die zu erwartende Ausweitung der Briefwahl im kommenden Jahr problematisch sein? In der zweiten Ausgabe der Publikationsreihe „IParl-Blickpunkt“ des Instituts für Parlamentarismusforschung wird ausschließlich auf den Aspekt der Fehler- und Betrugsanfälligkeit der Briefwahl eingegangen. Rechtliche Bedenken, etwa das Wahlgeheimnis oder die Wahlfreiheit betreffend, werden weitgehend ausgeklammert.
Der vollständige Beitrag ist erschienen auf der Website des Instituts für Parlamentarismusforschung: https://www.iparl.de/de/forschungsprojekte-details/iparl-blickpunkt-zur-briefwahl-ver%C3%B6ffentlicht-325.html