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Uwe Steingröver

Anfänge der Verfassungsgerichtsbarkeit in Rußland. Die erste Phase des Verfassungsgerichts der Rußländischen Föderation 1991-1993: Erfahrungen und Konsequenzen

Frankfurt a. M. u. a.: Peter Lang 2000 (Europäische Hochschulschriften: Reihe II, Rechtswissenschaft 2862); XLX, 381 S.; brosch., 118,- DM; ISBN 3-631-36209-9
Rechtswiss. Diss. Köln. - Die Arbeit beschreibt und bewertet die erste Phase des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation von seiner Gründung 1991 bis zu seinem vorläufigen Ende 1993 sowie die geänderten Rechtsgrundlagen und die Rechtsprechung des wiederentstandenen Verfassungsgerichts nach 1994/95. Auch wenn sie sich primär mit der Anfangszeit des Verfassungsgerichts in der Russischen Föderation auseinandersetzt und sich dabei keiner im eigentlichen Sinne politikwissenschaftlichen Fragestellung bedient, ist sie doch für die politikwissenschaftliche Beschreibung und Analyse der Institutionenbildung in Russland von erheblichem Interesse. Auf der Basis der einschlägigen Gesetze, Sekundärliteratur sowie Gesprächen mit Richtern des Verfassungsgerichts gelingt es Steingröver, ein beeindruckend umfassendes Bild der Entstehung, Stellung, Struktur, Arbeitsweise und Rechtsprechung dieses Verfassungsorgans zu liefern. Dieser Leistung tut es keinen Abbruch, dass die Untersuchung mit der Darstellung der Situation im Jahr 1995 endet. Im Gegenteil: Gerade die Beschreibung und die Analyse dieser schwierigen ersten Jahre des Verfassungsgerichts verdeutlicht, dass Russland in der Entwicklung rechtsstaatlicher Institutionen noch ganz am Anfang steht. Aus dem Inhalt: A. Historische Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in der Rußländischen Föderation: I. Historische Vorläufer der Verfassungsgerichtsbarkeit in Rußland; II. Errichtung des Vefassungsgerichts der Rußländischen Föderation; III. Die Suspendierung des Verfassungsgerichts der Rußländischen Föderation Ende 1993; IV. Die Wiedererrichtung des VerfG RF. B. Rechtliche Grundlagen der Tätigkeit des Verfassungsgerichts der Rußländischen Föderation 1991 bis 1993: I. Stellung, Sitz und Aufbau des Gerichts; II. Sicherstellung der Arbeit des Verfassungsgerichts; III. Geschäftsordnung; IV. Die Rechtsstellung der Richter; V. Allgemeine Verfahrensfragen; VI. Kompetenzen und Befugnisse; VII. Verfahrensarten; VIII. Zusammenfassende Wertung der Rechtsgrundlagen. C. Rechtsprechung des Verfassungsgerichts der Rußländischen Föderation 1991 bis 1993: I. Statistik; II. Gegenstände der Rechtsprechung; III. Botschaft gemäß Art. 54 VerfGG RF; IV. Vorstellungen gemäß Art. 55 VerfGG; V. Gesetzesinitiativen; VI. Sondervoten; VII. Die Durchsetzung von Entscheidungen. D. Bewertung der Tätigkeit des VerfG RF 1992/93: I. Rechtsprechungstendenzen und Systemverständnis; II. Das politische VerfG; III. Selbst- und Rollenverständnis des VerfG; IV. Der Einfluß des VerfG auf den rechtsstaatlichen Transformationsprozeß; V. Erfolg oder Mißerfolg?. E. Die geänderten rechtlichen Grundlagen des Verfassungsgerichts der Rußländischen Föderation (VerfGG RF 1994): I. Die geänderten Rechtsgrundlagen des VerfG RF; II. Überblick über die neue Rechtsprechung und Ausblick.
Sven Christian Singhofen (SCS)
M. A., Doktorand, Institut für Sozialwissenschaft (Bereich Politikwissenschaft), Universität Kiel.
Rubrizierung: 2.62 Empfohlene Zitierweise: Sven Christian Singhofen, Rezension zu: Uwe Steingröver: Anfänge der Verfassungsgerichtsbarkeit in Rußland. Frankfurt a. M. u. a.: 2000, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/12939-anfaenge-der-verfassungsgerichtsbarkeit-in-russland_15509, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 15509 Rezension drucken