Seit einigen Jahren sehe sich das Bundesverfassungsgericht in der Forschung der Kritik ausgesetzt: Vorgehalten werde ihm nicht nur, in zu vielen politischen und sonstigen Lebensfragen zu entscheiden (Stichwort „Entgrenzung“), sondern auch ein gewisser „Etatismus“. Das bedeute, dass es in Fragen von „hoher“ Politik oftmals „staats-und regierungsnah“ urteile. Diese Kritikpunkte erörtert Robert van Ooyen anhand von drei Büchern – von Gerhard Czermak, Andreas Kulick/Johann Justus Vasel sowie Kristina Stiegemeyer – und fragt abschließend nach den Gründen für die konservative Haltung des Gerichts.
Armin Glatzmeier stellt die besonders im deutschen Verständnis dominante Gleichsetzung von Verfassungsgericht und Verfassungsgerichtsbarkeit infrage. Sie verstelle den Blick darauf, dass zum Beispiel auch Verwaltungsgerichte oder der Bundesgerichtshof (BGH) verfassungsgerichtliche Funktionen ausübten. Der Autor untersucht die funktionale Rolle von Verfassungsgerichtsbarkeit historisch, methodenkritisch und systematisch. Die Analyse umfasst die USA sowie die gesamte Bandbreite der EU-Staaten.
Grundrechte finden sich in nahezu allen Verfassungen. Auch in antiliberalen Staaten. Rosalind Dixon und David Landau erklären dies mit dem Phänomen „abusive constitutional borrowing“: Die Aneignung von demokratischen Institutionen und Ideen als Inspirations- und Legitimationsquelle ermögliche Antiliberalen und Autokraten, eigene Ziele zu erreichen. Im Zusammenspiel von Fallbeispielen sowie präzisen Typologisierungen gelingt beiden, so Eileen Böhringer, ein Grundlagenwerk für Rechts- und Politikwissenschaftler*innen im Bereich demokratischer Regression und Autoritarisierung.