Seit einigen Jahren sehe sich das Bundesverfassungsgericht in der Forschung der Kritik ausgesetzt: Vorgehalten werde ihm nicht nur, in zu vielen politischen und sonstigen Lebensfragen zu entscheiden (Stichwort „Entgrenzung“), sondern auch ein gewisser „Etatismus“. Das bedeute, dass es in Fragen von „hoher“ Politik oftmals „staats-und regierungsnah“ urteile. Diese Kritikpunkte erörtert Robert van Ooyen anhand von drei Büchern – von Gerhard Czermak, Andreas Kulick/Johann Justus Vasel sowie Kristina Stiegemeyer – und fragt abschließend nach den Gründen für die konservative Haltung des Gerichts.
Das Bundesverfassungsgericht gilt allgemein als parlamentsfreundlich – aber hat es diesen Ruf zu Recht? Dieser Frage geht Astrid Kuhn, Vorstandsvorsitzende der Stiftung Wissenschaft und Demokratie, in ihrer nun als Monografie vorliegenden Dissertation nach. Als Grundlage dienen ihr rund dreißig Urteile des Zweiten Senats zwischen 1975 und 2016. Nach Ansicht unseres Rezensenten Robert van Ooyen gelingt es ihr, das in Teilen altmodische Parlamentarismusverständnis des Gerichts herauszuarbeiten und zu unterstreichen, dass dieses nicht unbedingt die Handlungsmacht des Parlaments stärkt.
Das Verständnis von Staat und Verfassung Dieter Grimms, der von 1987 bis 1999 Richter im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts war, steht im Blickpunkt des von Lars Viellechner edierten Sammelbandes. Die Aspekte des Grimm‘schen Staatsverständnisses werden in den einzelnen Beiträgen erschlossen, wie etwa zum Verhältnis von Staat und Parteiendemokratie, zur Meinungs- und Medienfreiheit oder zur Rolle des Bundesverfassungsgerichts. Unser Rezensent Robert van Ooyen hält die Publikation nicht nur für gelungen, sondern auch für überfällig. Denn Grimm werde gleichfalls international wie fachextern rezipiert.
Mit dem Paukenschlag seines Urteils zum EZB-Anleihenkaufprogramm hat das BVerfG den Konflikt mit dem EuGH um den Vorrang des Gemeinschaftsrechts neuerlich verschärft. Dabei spielt die sogenannte Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes (Art. 79 Abs. 3) eine tragende Rolle und wird vom Gericht als „Verfassungsidentität“ gegen die supranationale Integration positioniert. Tanja Hoffmann zeigt mit ihrer systematischen Analyse der Spruchpraxis des BVerfG, wie das BVerfG die Ewigkeitsklausel nutzt, um seine Position unangreifbar zu machen. Sie beobachtet eine Zementierung der Verfassungsrechtsprechung.
Das Bundesverfassungsgericht wurde mehrfach zu der Frage von Überhangmandaten und dem negativen Stimmgewicht angerufen, seitdem wird über das Wahlrecht diskutiert. Hinter den Hoffnungen, die mit den Entscheidungen des Gerichts verknüpft sind, verbirgt sich die Erwartung an eine Stärkung des Parlaments in Form besserer Chancen für kleinere Parteien. Die genauere Betrachtung unter Berücksichtigung der Funktionsweise des parlamentarischen Regierungssystems der Bundesrepublik offenbart, dass diese Hoffnungen enttäuscht werden.