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Martin Ebeling: Conciliatory Democracy. From Deliberation Toward a New Politics of Disagreement

15.03.2018
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Autorenprofil
Dr. Jan Achim Richter
Basingstoke, Palgrave Macmillan 2017

Eine vermittelnde Demokratie. Deliberation und Dissens

Wie sollen wir mit den verstetigten politischen Dissensen in unserer Gesellschaft umgehen? Spätestens seit John Rawls diese Frage in den Mittelpunkt seiner theoretischen Überlegungen gestellt hat, wird sie vielfach diskutiert. Rawls zentrale Einsicht war dabei, auf umstrittene Konzeptionen des guten Lebens oder epistemologische Annahmen (so weit wie möglich) zu verzichten und sich stattdessen auf eine rein politische Konzeption der Gerechtigkeit zu beschränken, die für alle Bürgerinnen und Bürger einer demokratischen Gesellschaft akzeptabel sein sollte. Die Frage nach dem Umgang mit Pluralismus und Dissensen greift Martin Ebeling in diesem Werk ebenso auf. Allerdings ist er im Unterschied zu den Verfassern der meisten Neuerscheinungen zu dieser Thematik weniger an weiteren Verfeinerungen der Argumentation aus einer moralischen Perspektive interessiert, sondern an der epistemischen Dimension, die der Pluralität politischer Ansichten zugrunde liegt.

So kommt Ebeling zu zwei innovativen Schlussfolgerungen: Erstens plädiert er unter der Annahme der epistemischen Gleichwertigkeit der Bürgerinnen und Bürger im Fall von Meinungsverschiedenheiten für einen Mittelweg als einzig richtige Lösung. Zweitens ergeben sich aus dieser ersten These Implikationen für das demokratische Institutionendesign. Ebeling spricht sich insbesondere für einen Vielparteienwettbewerb aus, da dieser „vermittelnde“ Ergebnisse produziere. Zusammengenommen ergibt sich so die Idee einer „conciliatory democracy“, also einer Konziliations- oder Vermittlungsdemokratie.


Zentrale Annahmen

Die Wege hin zu diesen Gedanken sind nicht immer einfach nachzuvollziehen, aber es lohnt sich durchzuhalten. Die ersten zwei Kapitel dienen dazu, die Leserinnen und Leser mit zentralen Annahmen der Theorie von Ebeling vertraut zu machen. Dazu gehört im ersten Kapitel eine Besprechung einiger Überlegungen von Rousseau, den Ebeling als Ideengeber für seine Konziliationsdemokratie heranzieht. Zum einen erkennt Ebeling bei Rousseau mit der Doktrin des Gemeinwillens des Volkes eine Konzeption der öffentlichen Vernunft. Noch wichtiger sind für ihn indes die epistemischen Ansätze bei Rousseau, so die Befürwortung einer „Richtigkeitstheorie“ der Demokratie, also die Annahme, die Richtigkeit von Entscheidungen offenbare sich durch das demokratische Entscheidungsverfahren. Hinter dieser Annahme steht laut Ebeling die Einsicht, die Urteile von Bürgerinnen und Bürgern haben insofern eine epistemische Bedeutung, als sie als gleichwertig zuverlässige (reliable) Indikatoren des Inhalts des Gemeinwillens wirken.

Im zweiten Kapitel befürwortet Ebeling generell die theoretische Ausrichtung der deliberativen Demokratie. Sie richtet den Fokus auf den Austausch von Argumenten im politischen Prozess als Voraussetzung für vernünftige demokratische Entscheidungen und legt zudem häufig den von Ebeling befürworteten liberalen Legitimitätsmaßstab an politische Entscheidungen an, nach dem Letztere für alle Bürgerinnen und Bürger akzeptabel sein müssen.

Ebeling grenzt sich jedoch in zweierlei Hinsicht von Theorien der deliberativen Demokratie ab. Zum einen müssten die Maßstäbe für die Akzeptanz der deliberativen Verfahren und demokratischen Entscheidungsfindungsprozeduren von Philosophen festgelegt werden. Würden sie nämlich – wie etwa bei Jürgen Habermas – selbst noch im deliberativen Verfahren determiniert werden, käme es zu einer zirkulären Argumentation. Zum anderen griffen deliberative Demokratietheorien zu kurz, wenn sie nur eine bestimmte akzeptable Menge an Optionen als mögliche politische Entscheidungen bestimmten. Das Ziel einer Demokratietheorie müsse es sein, die beste Entscheidung und nicht nur eine potenziell akzeptable Entscheidung zu finden. Eine Demokratietheorie solle daher die epistemische Dimension hervorheben und zugleich den deliberativen Standard der Legitimität aufrechterhalten. Deshalb bedürfe es einer „bestness-tracking procedure“ (68), die selbst für alle Bürgerinnen und Bürger akzeptabel sein müsse.


Begründung einer epistemischen Gleichwertigkeit aller Bürger*innen

Mit dem dritten Kapitel beginnt der Autor die theoretischen Erläuterungen für seine Theorie der Konziliationsdemokratie. Das erste Ziel besteht darin, zu zeigen, dass die Annahme einer epistemisch gleichwertigen Autorität aller Bürgerinnen und Bürger gerechtfertigt ist, weshalb ein moralischer Elitismus – wie ihn etwa John Stuart Mill vertrete – falsch sei. Den Beleg hierfür erbringt Ebeling von zwei Seiten. Einerseits existiere ohnehin nur eine kleine epistemische Differenz zwischen Bürgerinnen und Bürgern. Denn heutige politische Fragen etwa zur politischen Gerechtigkeit seien sowohl in ihrer normativen als auch in ihrer empirischen Dimension so komplex, dass niemand eine eindeutige Antwort geben könne. Außerdem könne niemand sicher sein, dass es nicht noch weitere Argumente gebe, die den eigenen Standpunkt widerlegen können. Andererseits könne die nun noch verbleibende epistemische Differenz zwischen Bürgerinnen und Bürgern insofern geschlossen werden, als erstens die Deliberation eine edukative Funktion übernehme und zweitens Parteien und Bürokratie eine Expertise anbieten, anhand derer sich Bürgerinnen und Bürger bei ihren Entscheidungen orientieren könnten. Ist damit die Annahme der epistemischen Gleichwertigkeit der Bürgerinnen und Bürger gerechtfertigt, folgt für Letztere daraus, eine Tugend der intellektuellen Bescheidenheit zu entwickeln, da man einsehen müsse, nur beschränkt kompetent zu sein, wenn es um die komplexen Fragen der Gerechtigkeit gehe.

Noch gewichtiger ist das zweite Ziel des dritten Kapitels, mit dem Ebeling darlegt, dass politischer Dissens unter idealen Bedingungen nicht irrational, also nicht das Resultat von Unvernunft oder Unwahrhaftigkeit sein muss. Statt sich jedoch Debatten über einen Wertepluralismus hinzugeben – diese ignoriert Ebeling vollständig –, rekurriert er teils auf die oben schon angeführten praktischen Argumente, indem er das Argument des Debattenraumes („debate room argument“, 113) einführt. Ebeling begründet den persistierenden Dissens mit der Unvermeidlichkeit von unvollständiger Information in komplexen Gesellschaften, in denen man niemals alle Informationen und Argumente kenne und somit die eigene Ansicht stets mit anderen Ansichten koexistieren werde. Dies sei auch der Fall, wenn man sich kontinuierlich miteinander austausche, weil selbst dann die kognitiven Vermögen von Bürgerinnen und Bürger, alle Informationen aufzunehmen und zu verarbeiten, begrenzt seien. Zudem würden ständig neue Informationen hinzukommen, sodass die unvollständige Informationsbasis eine permanente Begleiterscheinung aller Deliberationsrunden und „Debattenräume“ sei. Nach diesem Kapitel steht für Ebeling fest, dass der Dissens als das Standardergebnis von Deliberation selbst unter idealen Bedingungen aufgefasst werden müsse.



Die Rationalität des Dissenses

In den Kapiteln vier, fünf und sechs entfaltet Ebeling das Herzstück seiner Theorie. Im vierten Kapitel stellt er die zentrale Frage, wie vernünftige Bürgerinnen und Bürgern auf vernünftige Meinungsverschiedenheiten mit anderen vernünftigen Bürgerinnen und Bürger reagieren sollen, die sie als gleichwertige epistemische Autoritäten („epistemic peers“) betrachten. Unter dieser Voraussetzung sind sie im Hinblick auf Intellekt und auf das Wissen von Fakten und Argumenten gleichgestellt. Daher müssten sich alle Bürgerinnen und Bürger gegenseitig zuschreiben, dass sie alle gleichermaßen mit ihrer Ansicht richtig liegen könnten. Ebeling beleuchtet diese Thematik vor dem Hintergrund der epistemischen Debatte um „peer disagreements“. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob der Fakt des Dissenses mit einem „epistemic peer“ selbst als ein epistemischer Beleg dafür gelten sollte, die eigene Position zu überdenken. Denn dieser Fakt des Dissenses könne als Beweis zweiter Ordnung aufgefasst werden, wodurch die Frage aufkommt, in welchem Verhältnis dieser Beweis zweiter Ordnung zu dem Beweis erster Ordnung, der jemanden zu seiner ursprünglichen Sichtweise geführt hat, steht.

Zwei unterschiedliche Antworten sind hierbei innerhalb der Debatte der „peer disagreements“ zentral. Der „Right Reasons View“ (130) kann als eine Form eines epistemischen Egoismus bezeichnet werden. Bei diesem Ansatz wird der Standpunkt der anderen Person ignoriert, es zählt nur der Beweis erster Ordnung: Da es immer nur eine Wahrheit geben kann, kann auch nur eine der unterschiedlichen Positionen richtig sein, weshalb der Einbezug des Dissenses als Beweis zweiter Ordnung dieser Rationalität widerspricht. Ebeling kritisiert diesen Ansatz, weil er gerade nicht zur Kenntnis nehme, dass die andere Person epistemisch gleichberechtig sei, also ebenso Recht haben könnte. Die erfolgte epistemische Abwertung der anderen Person werde somit nicht gerechtfertigt und sei folglich willkürlich aus der Erste-Person-Perspektive. Das Beharren auf der eigenen Position lasse sich nur aus der Perspektive der dritten Person rechtfertigen, die schon wisse, welche Position richtig sei. Eine solche Position komme aber dem Gottesstandpunkt gleich, der jedoch für Bürgerinnen und Bürger nicht gegeben sei.

Aus der Erste-Person-Perspektive spricht laut Ebeling im Fall von Meinungsverschiedenheiten mit „epistemic peers“ alles dafür, agnostisch zu bleiben und eine konziliatorische Position zu suchen. Diese zweite Sichtweise wird als „Equal Weight View“ (131) bezeichnet. Danach ist es rational, den Dissens selbst als einen Beleg aufzufassen, der die eigene Glaubwürdigkeit schwächt und so eine Verunsicherung im Hinblick auf die eigene Position hervorrufen müsste. Damit werden sowohl der Beweis erster als auch der zweiter Ordnung – also das Faktum des Dissenses mit dem „epistemic peer“ – berücksichtigt, um zu einem vernünftigen, das heißt konziliatorischen Urteil zu gelangen.

Im weiteren Verlauf klärt Ebeling die offenen Punkte, in welchen Fällen Mitbürgerinnen und Mitbürger als „epistemic peer“ angesehen werden müssen und unter welchen Umständen sie in ihrer Glaubwürdigkeit abgewertet werden dürfen, ihnen also der Status eines epistemischen Gleichberechtigten abgesprochen werden darf. In diesem Zusammenhang differenziert Ebeling zwischen lokaler und globaler Abwertung („local“ und „global downgrading“, 138). Die lokale Abwertung betrifft einen Einzelfall eines Dissenses, die globale Abwertung hingegen die allgemeine Herabsetzung des epistemischen Status einer Person im Hinblick auf einen bestimmten Bereich, wie etwa politische Standpunkte in der politischen Sphäre.

Um eine willkürliche Abwertung zu verhindern, haben Vertreter des „Equal Weight View“ das Kriterium der „Independence“ (138) als „firewall“ (146) eingeführt. Eine lokale Abwertung muss auf der Basis eines Grundes erfolgen, der unabhängig vom Meinungsstreit und der dabei erfolgten Argumentation, die zum jeweiligen Urteil führten, ist. Ein Beispiel hierfür wäre ein Wissen um den deformierten mentalen Zustand einer Person etwa aufgrund von Drogenkonsum. Ebeling hält dieses Unabhängigkeitskriterium für überzeugend. Allerdings biete der „Equal Weight View“ keine Antwort auf die Frage, ob und in welchen Fällen eine globale Abwertung gerechtfertigt sei. Zumindest in Fällen beständiger Meinungsverschiedenheiten zwischen Personen stelle sich aber irgendwann die Frage, ob die andere Person generell noch als „epistemic peer“ betrachtet werden müsse, selbst wenn keine unabhängigen Gründe vorliegen.


Öffentliche Vernunft

Beantworten möchte der Autor diese Fragen mit einem – wie er selbst sagt – unausgearbeiteten dynamischen Modell der „epistemic peerhood“. Hierbei können sich unterschiedliche Konsens- und Dissens-Konstellationen ergeben, bei denen sich der Grad der Selbstsicherheit, mit der eine Ansicht in einer demokratischen Gesellschaft vertreten wird, unterscheidet. Als Konsequenz dieses dynamischen Modells ergibt sich für das praktische Argumentieren und die politische Dimension zunächst eine Spezifizierung der öffentlichen Vernunft, die Ebeling „democratic public reason“ (157 und 227) nennt. Sechs Merkmale zeichnen hierbei vernünftige Bürgerinnen und Bürger aus: erstens die Wahrhaftigkeit bei der Wahl zwischen Alternativen, die Themen der Gerechtigkeit betreffen; zweitens die motivationale Priorität für das Gemeinwohl; drittens die Rechtfertigung der eigenen Entscheidung auf der Grundlage von Gründen, die für alle anderen vernünftigen Bürgerinnen und Bürger akzeptabel sein können; viertens sollen sich Bürgerinnen und Bürger jeweils gegenseitig als epistemische und normative Autoritäten anerkennen; fünftens akzeptieren sie die Implikationen der Epistemologie der „peer disagreements“; sechstens gehört dazu, in den Grenzen der demokratischen öffentlichen Vernunft zu verbleiben.

Das fünfte Merkmal ist die entscheidende These: Konziliationssituationen entstehen in Fällen, in denen ein weitgehender Konsens innerhalb einer Gesellschaft herrscht, wobei dieser mit einer hohen Sicherheit für die Richtigkeit dieser Position vertreten wird – etwa bei wenigen, grundlegenden Themen der politischen Gerechtigkeit –, sowie bei gleichzeitiger geringer Selbstsicherheit und Dissens in vielen anderen Bereichen.

Demokraten haben aber auch die Möglichkeit, Gegner der demokratischen öffentlichen Vernunft – Anti-Demokraten – global abzuwerten und ihre Ansichten damit vollständig zu ignorieren. Dies macht Ebeling am Beispiel eines Nazis fest. Hier existiere die Situation einer hohen epistemischen Selbstsicherheit in die eigene Ansicht mit gleichzeitigem Dissens in vielen Fällen. Da die hohe Selbstsicherheit der Demokraten durch die weitreichende Bestätigung und Stabilität von zentralen demokratischen Normen über einen langen Zeitraum in der öffentlichen Deliberation mit entsprechender Abwägung aller Argumente gerechtfertigt sei, ergebe sich zugleich die epistemische Berechtigung, jegliche Ansichten des Nazis zu ignorieren. Ein Nazi müsse daher nicht als epistemisch gleichberechtigt angesehen werden.

Zwei Fragen bleiben nach diesen Ausführungen noch offen: Wie sieht bei Dissens in Gerechtigkeitsfragen eine vernünftige Lösung in Form einer epistemischen Konziliation aus? Und wieso führen die erkenntnistheoretischen Überlegungen zu einer Rechtfertigung demokratischer Entscheidungsfindung?


Demokratische Entscheidungsfindung

Diese Fragen werden im fünften und sechsten Kapitel beantwortet. Ebeling zeigt am Beispiel der Verteilungsgerechtigkeit auf, wie sich eine Konziliationslösung vorstellen lässt. Bei der Frage etwa, wie hoch der Einkommenssteuersatz sein sollte, spielt er durch, wie die rationale Lösung laut des Konziliationsansatzes aussehe: Bei fünf verschiedenen Vorschlägen von 40 Prozent, 50 Prozent, 60 Prozent, 70 Prozent und 80 Prozent wäre ein Einkommenssteuersatz von 60 Prozent vorzuziehen, weil er auf der Skala der möglichen Entscheidungen die unterschiedlichen Ansichten miteinander versöhne. Laut Ebeling verdeutliche dieses Beispiel Folgendes: „one answer is uniquely rational“ (174).

Eine Konziliationslösung solle jedoch nicht nur – wie andere alternative Vorschläge für Entscheidungsverfahren – Einzelfragen beantworten können, sondern vor allem zur Vermittlung ganzer politischer Programme und Ideologien im Zusammenhang etwa mit der Verteilungsgerechtigkeit beitragen. An dieser Stelle verbindet Ebeling seinen epistemischen Konziliationsansatz mit einer Befürwortung demokratischer Entscheidungsstrukturen. Die Verbindung zwischen der epistemischen Konziliation und der Demokratie ergibt sich aus der These, dass Demokratie als institutionalisierte Entscheidungsfindung, bei der Mehrheiten über Minderheiten herrschen, am besten die richtige Entscheidung – also die Konziliationslösung – hervorbringt. Um dies zu belegen, zieht Ebeling auf originelle Weise die gerade aus Sicht der politischen Philosophie wenig beliebte Public-Choice-Theorie heran. Mit dieser legt der Autor dar, wie Mehrheitsentscheidungen und der Parteienwettbewerb zu einer Befürwortung beziehungsweise Durchsetzung der Median-Position führen, die gleichbedeutend mit der Konziliationsposition sei.


Die Rolle der politischen Parteien

Eine zentrale Rolle übernehmen in dem Ansatz der Konziliationsdemokratie die politischen Parteien. Ebeling bezeichnet sie als „force for the good in the political process“ (208). Denn sie produzieren epistemische Vorteile für die Wählerschaft. Sie formen auf der Grundlage ihrer Ideologie eine Konzeption der Gerechtigkeit, die in ein kohärentes Parteiprogramm überführt wird. Damit bieten sie einen heuristischen „Shortcut“ für die Wahlentscheidung an – zumindest solange die Bürgerinnen und Bürgern den Parteien vertrauen. Diese Ansicht über Parteien verknüpft Ebeling mit der räumlichen Theorie („spatial model“) des Parteienwettbewerbs von Anthony Downs. Die erste Prämisse besteht darin, dass es das zentrale Ziel von Parteien sei, ihren Stimmenanteil zu maximieren. Dieser Logik folgend müssten sich linke wie rechte Parteien am Medianwähler ausrichten, da für eine linke Partei die Wählerstimmen von links-orientierten Bürgerinnen und Bürger sicher seien und Parteien am rechten Parteienspektrum auf die Unterstützung der Wählerinnen und Wähler mit konservativ-rechter Gesinnung zählen könnten. Ein Kampf um die Mitte bricht also aus – mit der Folge der Konvergenz der Parteieninhalte bei der Medianwählerposition. Da diese Position der Konziliationslösung entspricht, meint Ebeling, dass im demokratischen Parteienwettbewerb inhärente Mechanismen eingebaut sind, die gleichsam zwangsläufig zu einer Konziliationsdemokratie führen. Dies gelte sowohl für Zweiparteiensysteme als auch für Mehrparteiensysteme, die die Tendenz zum Median spätestens in Koalitionsverhandlungen entwickeln, und sogar in Einparteienregierungen, da hier die Tendenz durch innerparteiliche Dynamik entstehe. Die Konziliationsdemokratie lasse sich jedoch laut Ebeling am besten mit einem proportionalen Wahlverfahren und einem Mehrparteiensystem umsetzen. Auf diese Weise gelangt Ebeling zu folgendem Schluss: „democracy most nearly gets it right as the median preference has a particularly strong impact on the decision-making“ (193).


Bewertung

Ebeling leistet einen interessanten Beitrag, mit dem er die zumeist vernachlässigte epistemische Debatte über Meinungsverschiedenheiten in die politische Philosophie und Demokratietheorie einführt. Auch handelt es sich um innovative Ausführungen im Hinblick auf die demokratischen Institutionen und die Rolle der Parteien. Abschließend sei auf drei Aspekte hingewiesen, die nicht hinreichend beantwortet werden.

Im Hinblick auf die institutionelle Verankerung der Konziliationstheorie lautet eine zentrale Frage, inwieweit es in einem demokratischen Parteiensystem tatsächlich zu Konziliationsentscheidungen kommen würde. Ebeling versucht die Plausibilität solcher Lösungen in einem demokratischen System über das Institutionendesign aufzuzeigen. Als Grundlage hierfür dienen die Public-Choice-Annahmen über Wählerinnen und Wähler sowie Parteien, die diese nutzenmaximierend konzipieren. Da diese Prämissen jedoch im Gegensatz zu dem moralischen Fundament einer Konziliationsdemokratie mit der „democratic public reason“ steht, verbringt Ebeling einen beträchtlichen Teil mit einer Revision dieser Annahmen. Dennoch bleibt es letztlich unklar, ob die Tendenzen zu einer Konziliationslösung, die unter den theoretischen Public-Choice-Annahmen gelten können, auch unter den revidierten Annahmen von Ebeling fortbestehen. So geht der Autor etwa zu schnell über die Schwierigkeit hinweg, ob sich Konziliationslösungen auch mit Parteien ergeben würden, deren Priorität sich durch Ebelings Revisionen von „office-seeking“ zu „policy-seeking“ verändert. Dies ist deshalb problematisch, weil seine Konziliationstheorie im Hinblick auf die Rechtfertigung eines demokratischen Institutionendesigns auf dieser Prämisse fußt.

Weitere Fragen stellen sich im Zusammenhang mit der Konziliationsposition als angemessene Lösung für den Umgang mit Pluralität und Dissens. Ist es – auch vor dem Hintergrund der eingangs angeführten Überlegungen von John Rawls – tatsächlich der richtige Ansatz, auf eine umstrittene epistemologische Lösung einer Konziliation zu setzen, die beansprucht, die einzig richtige Antwort bereitzustellen? Wäre es stattdessen nicht hilfreicher, auf weniger umstrittene Annahmen zurückzugreifen? Des Weiteren votiert Ebeling gegen Kompromisslösungen, aber gerade diese haben im Zusammenhang mit tiefgehenden Dissensen zwei Vorteile.

Zum einen können sie die Intensität von Präferenzen bei politischen Entscheidungen miteinbeziehen, wodurch auch andere Ergebnisse als die Konziliationsposition zustande kommen können, was die gefundenen politischen Entscheidungen für alle Betroffenen akzeptabler werden lasse. Zweitens muss bei Kompromissen jede Partei nachgeben, kann aber zugleich weiterhin beanspruchen, ihre ursprüngliche Position sei richtig, auch wenn die andere Partei bislang nicht überzeugt werden konnte. Ebeling lehnt jedoch faire Kompromisse ab, obwohl er meint, dass sie häufig zu denselben Ergebnissen wie Konziliationslösungen führen. Damit beraubt er sich der Chance zur gerechten Befriedung von tiefgreifenden Konflikten.

Zuletzt sei noch der Status der Theorie von Ebeling angesprochen. Um sich nicht in Widersprüche zu verstricken, müsste seine epistemische Theorie der Konziliation auch für seine Theorie gelten. Das heißt: Geht man davon aus, dass andere politische Philosophen „epistemic peers“ sind, wäre eine Konziliationslösung im Verhältnis mit anderen existierenden theoretischen Entwürfen zur Frage des Umgangs mit Dissens aus theorieimmanenter Sichtweise die einzig angemessene Lösung. Ebeling reklamiert hingegen eine Sonderstellung für den Philosophen, die sich selbst nicht mehr reflexiv hinterfragen lässt. Den Grund hierfür sieht er darin, dass diese wie bei Theorien der deliberativen Demokratien zu einer zirkulären Argumentation führen müsse, denn in diesem Fall würde wieder nur Dissens das Ergebnis sein, weshalb nun wieder die Frage aufkomme, wie man mit diesem Dissens umgehen sollte. Ob dies notwendig der Fall ist, müsse erstens jedoch noch eigens diskutiert werden. Zweitens gerät Ebelings Weg einer Sonderstellung des Philosophen in den Verdacht einer willkürlichen Setzung der grundlegenden Annahmen der Theorie, da deren Geltung allein vom Philosophen festgelegt werden und selbst nicht mehr im politischen Diskurs hinterfragt werden dürfe.

 

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Literatur

Martin Ebeling
Epistemic Political Egalitarianism and Conciliatory Democracy. A Defense
Political Theory 2016, Vol. 44 (5), 664-448.

 

Martin Ebeling
Epistemic Political Egalitarianism, Political Parties, and Conciliatory Democracy
Political Theory 2016, Vol. 44 (5), 629-656.


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München: Herbert Utz Verlag 2014 (Beiträge zur Politikwissenschaft 16); XIII, 225 S.; 36,- €; ISBN 978-3-8316-4361-5
Diss. München; Begutachtung: J. Nida‑Rümelin. – Theorien der deliberativen Demokratie betonen, dass der gemeinsame Begründungsprozess der Bürger, der einer kollektiven politischen Entscheidung vorausgeht, die wesentliche Eigenschaft der Demokratie ist. Während eine Reihe an normativen Erörterungen zu den Prinzipien der deliberativen Demokratie existiert, erkennt Linda Ludwig‑Hoppe, dass es an einer Übersetzung dieser deliberativen Prinzipien in politische Institutionen mangelt. Ihr Ziel ist es daher, „eine systematische Verbindung ...weiterlesen

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