Das lebende Recht. Rechtssoziologie in Deutschland
Raisers Studie geht in ihrer zweiten Auflage über die vorherige Konzeption eines Lehrbuchs hinaus, indem sie sich stärker mit der Leistungsfähigkeit der Disziplin und ihrer Brückenfunktion auseinandersetzt. Daher sind nicht nur neue wichtige Veröffentlichungen, z. B. Luhmanns "Recht der Gesellschaft" (148 ff.) eingearbeitet, sondern ganze Abschnitte (54 ff., 215 ff., 318 ff., 363 ff.) neu geschrieben worden. Zudem wurde der gesamte dritte Teil in seiner Funktion verändert; statt exemplarisch in die Methoden des Faches einzuführen, will der Autor nun die "allgemeinen Erkenntnisse der Rechtssoziologie systematisch aufbereiten" (5).
Inhalt: 1. Teil: Der wissenschaftliche Ort der Rechtssoziologie: 1. Rechtssoziologie als Teilgebiet der Soziologie; 2. Rechtssoziologie als Zweig der Rechtswissenschaft; 3. Geschichte und gegenwärtiger Stand der Rechtssoziologie. 2. Teil: Theoretiker der Rechtssoziologie: 4. Karl Marx und Friedrich Engels; 5. Emile Durkheim; 6. Eugen Ehrlich; 7. Max Weber; 8. Theodor Geiger; 9. Niklas Luhmann; 10. Helmut Schelsky. 3. Teil: Recht und Gesellschaft (Allgemeine Rechtssoziologie): 11. Der soziologische Rechtsbegriff; 12. Allgemeine Rechtsprinzipien; 13. Sanktionen; 14. Geltung und Wirksamkeit des Rechts; 15. Macht, Herrschaft und Recht; 16. Konflikt und Konfliktregelung; 17. Evolution des Rechts. 4. Teil: Die Rechtskultur der Bundesrepublik (Spezielle Rechtssoziologie): 18. Die Erforschung der Rechtskultur; 19. Kennzeichen der deutschen Rechtskultur; 20. Die Menschen und das Recht; 21. Das Sozialprofil der Juristen; 22. Die soziale Funktion des Zivilprozesses.