Programmvielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch funktionsgerechte Finanzausstattung. Rechtsgutachten zum Anspruch kleiner Rundfunkanstalten auf funktionsgerechte Finanzausstattung am Beispiel des Saarländischen Rundfunks unter Einbeziehung politikwissenschaftlicher und ökonomischer Aspekte
Untersucht wird, ob "Vorschläge zur Kündigung des Finanzausgleichs, um Fusionen zu Lasten der 'nehmenden' Rundfunkanstalten zu erzwingen, verfassungswidrig sind. Es geht [weniger] um den Rundfunkfinanzausgleich als solchen. Vielmehr soll überprüft werden, ob die Existenz auch kleinerer Rundfunkanstalten in einem demokratisch und föderal verfaßten Staat nötig, für die Erhaltung des Meinungspluralismus [...] unverzichtbar ist, und ob den Staat eine verfassungsrechtliche Pflicht trifft, alle bestehenden Rundfunkanstalten funktionsgerecht zu finanzieren, um der Informationsfreiheit der Bürger gerecht zu werden" (11).
Aus dem Inhalt: 2. Die Legitimationsbedürftigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im dualen Rundfunksystem; 3. Die Forderung nach wesentlichen Strukturveränderungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Reformvorschlägen. II. Die funktionsgerechte Finanzierung der Landesrundfunkanstalten als Teil der verfassungsrechtlich gesicherten Rundfunkfreiheit: 1. Die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im dualen Rundfunksystem; 2. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Auftragserfüllung; 3. Der Rundfunkfinanzausgleich als bisheriges Mittel zur funktionsgerechten Finanzierung der nehmenden Anstalten. III. Die weiteren Einwände gegen einen ersatzlosen Wegfall des Rundfunkfinanzausgleichs: 5. Der Föderalismus und die Notwendigkeit föderaler Strukturen im Bereich der ARD.