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Hans Wehrli / Bernhard Sutter / Peter Kaufmann (Hrsg.)

Der organisierte Tod. Sterbehilfe und Selbstbestimmung am Lebensende – Pro und Contra

Zürich: Orell Füssli Verlag AG 2015; 291 S.; 19,95 €; ISBN 978-3-280-05591-5
Die Sterbehilfe ist kein einfaches Thema, mit dem zudem starke Emotionen verknüpft sind. Schon lange streiten Mediziner, Theologen, Juristen, Politiker und weite Teile der Bevölkerung um das, was sich als selbstbestimmten Umgang mit dem eigenen Lebensende umschreiben lässt. Umso mehr tut eine differenzierte, Pro‑ wie Contra‑Argumente berücksichtigende Auseinandersetzung über die einfache, aber keineswegs banale Frage Not, wer über den Tod entscheiden darf. Ist, so lautet eine der Fragen, die zur Diskussion stehen, das Recht auf Sterben ein Menschenrecht? Ludwig A. Minelli, Gründer und langjähriger Leiter des Vereins „Dignitas“, sagt: ja. Betrachte man den Suizid jenseits religiöser Dogmen als „Möglichkeit“ (195), angesichts von „Konflikten des Individuums mit seiner Umgebung oder seinem eigenen Selbst“ (196) einen Ausweg zu wählen, dann sei die Tabuisierung des Suizids nicht rational begründbar. Dem widerspricht Hans Giger, indem er die Befürchtung äußert, dass die Aufhebung des Tötungsverbots in Grenzfällen zu einer Aufweichung der Grenze zwischen Leben und Tod ganz generell führen könne. Dennoch seien rechtliche Regelungen zur Sterbehilfe in Härtefällen, die allerdings immer die eindeutig erkennbare Selbstbestimmung der Betroffenen voraussetze, denkbar, wie Giger mit Blick auf die bestehende Rechtsprechung in der Schweiz konstatiert. Eine weitere zentrale Rolle neben den Betroffenen selbst spielen die beteiligten Ärzte. Frank U. Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, plädiert für die Enthaltung der Ärzte bei der Sterbehilfe. Denn wenn die ärztliche Begleitung Sterbender beim Suizid eine Behandlungsoption würde, dann drohe damit die Schmälerung der – gegebenenfalls auch palliativen – medizinischen Behandlung vor dem Tod. Franco Cavalli hingegen unterstreicht, dass die ärztliche Verweigerung aktiver Sterbehilfe bei schwerstkranken Patienten „im Grunde eine Verweigerung eines fundamentalen Menschenrechts“ bedeuten könne. Um dies sowie den – angesichts knapper Kassen nicht unwahrscheinlichen – Missbrauch „terminaler Sedierung“ (162) zu vermeiden, gelte es, schnell Rechtssicherheit für die Ärzte herzustellen. Neben aller Kontroverse in einer nach wie vor schwebenden Debatte ist eines auffällig: Gegner aktiver Sterbehilfe argumentieren meist mit Hilfe eines abstrakten Sonderfalls; Befürworter hingegen verweisen auf konkrete Schicksale, auf einzelne Menschen und deren Leiden.
{LEM}
Rubrizierung: 2.232.22.52.352.3 Empfohlene Zitierweise: Matthias Lemke, Rezension zu: Hans Wehrli / Bernhard Sutter / Peter Kaufmann (Hrsg.): Der organisierte Tod. Zürich: 2015, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/39348-der-organisierte-tod_47612, veröffentlicht am 04.02.2016. Buch-Nr.: 47612 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken