Vom Anspruch auf Ungleichheit. Über die Kritik am Grundsatz bedingungsloser Menschengleichheit
Rechtswiss. Diss. HU Berlin; Begutachtung: B. Schlink, U. Neumann. – Der Anspruch auf Gleichheit als Kern der Gerechtigkeit, die Materialisierung der Anerkennung der Würde des Menschen als ein positives, unantastbares Recht aller Menschen ist eine grundlegende Norm moderner Gesellschaftsverfassungen. Gegenstand der Untersuchung ist die „rechte“ (elementare) Kritik an der Gleichheitsforderung, also am Postulat der allgemeinen Menschengleichheit. Die Arbeit von Julika Rosenstock zielt darauf ab, die Ursachen der Attraktivität der „rechten“ Kritik am substanziellen Gehalt des Grundsatzes allgemeiner Gleichheit zu beleuchten. Dass hierbei rechtsradikale Strömungen und das konservative Staatsrechtsdenken nahezu umstandslos nebeneinander gestellt werden, gehört sicher nicht zu den Stärken der Argumentation der Autorin, deren Arbeit dennoch außerordentlich lesenswert ist (wenn auch der Sprachduktus die Lesefreude stark behindert). Auch hier zeigt sich, dass man etwas nur finden kann, wenn man weiß, wie und woran es sich zeigt. Die herangezogenen Beispiele, die eine gemeinsame Gegnerschaft der „Rechten“ zu dem Leitwert der allgemeinen Menschengleichheit verdeutlichen sollen (das Problem der „Rettungsfolter“ und die Befugnis zum Abschuss entführter Flugzeuge) laufen letztlich auf das Plädoyer hinaus, die Risiken und Nebenfolgen einer spätmodernen Existenz zu vermeiden, denn in beiden Fällen geht es ja gerade um eine Kollision berechtigter Menschenwürdeansprüche auf beiden Seiten. Dennoch: Dass diese Positionen kontrovers diskutiert werden können, weil sie eben durch aufklärerisches Denken allein nicht zu lösen sind, versteht sich von selbst.