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Hermann Hill / Karl-Peter Sommermann / Joachim Wieland / Jan Ziekow (Hrsg.)

Brauchen wir eine neue Verfassung? – Zur Zukunftsfähigkeit des Grundgesetzes. Vorträge der 75. Staatswissenschaftlichen Fortbildungstagung vom 25. bis 27. Februar 2013 an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer

Berlin: Duncker & Humblot 2014 (Schriftenreihe der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer 222); 255 S.; 69,90 €; ISBN 978-3-428-14389-4
„[D]ie Fragestellung, ob wir […] eine neue Verfassung brauchen, ist wieder einmal aktuell, aber keineswegs neu.“ (9) Mit diesen Worten eröffnet Bundestagspräsident Norbert Lammert die Diskussion darüber, ob und, wenn ja, in welchen Bereichen das Grundgesetz einer Modernisierung bedarf. Er spricht sich eindeutig gegen eine neue Verfassung aus, da er dafür keine Notwendigkeit erkennt, befürwortet aber vorbehaltlos die Diskussion: „Gerade bei einer Verfassung, deren Qualität ja im Allgemeinen national und international in den höchsten Tönen gelobt wird und sich insofern keineswegs gegen eine Fundamentalkritik wehren muss, können und sollten wir uns die Souveränität erlauben, uns mit der Frage auseinanderzusetzen, ob sich nicht an der einen oder anderen Stelle die Verfassungswirklichkeit zu sehr von der Verfassungsnorm entfernt habe.“ (11) Auch der Verwaltungswissenschaftler Karl‑Peter Sommermann kommt in seinem Beitrag zu dem Schluss, dass Deutschland in absehbarer Zeit keine neue Verfassung nötig hat. In seinen Überlegungen konzentriert er sich auf die europäische Integration und die Frage, ob die verfassungsrechtlichen Grenzen zu eng für den weiteren Integrationsprozess sind. Die eindeutigste Integrationsgrenze macht er dabei an einem Aufgehen in einem europäischen Bundesstaat aus, das durch den festgeschriebenen Erhalt der Bundesstaatlichkeit Deutschlands nicht zulässig sei. Allerdings weist Sommermann auf „Integrationsreserven“ des Grundgesetzes hin: „Diese sind umso größer, je stärker die verfassungsstaatlichen Errungenschaften der europäischen Demokratien auf Unionsebene funktional vergleichbar gewährleistet und weiterentwickelt werden.“ (213) Sommermann wie auch Lammert betonen in ihren Beiträgen die Flexibilität und Wandelbarkeit des Grundgesetzes als ein „wesentliches Qualitätsmerkmal“ (10). So sprechen sich auch die meisten der Autor_innen für eine Modernisierung im Rahmen der bestehenden Verfassung aus. In dem Sammelband sind die Vorträge der 75. Staatswissenschaftlichen Fortbildungstagung dokumentiert, die im Februar 2013 in Speyer stattfand.
{SWI}
Rubrizierung: 2.322.32.3252.3433.1 Empfohlene Zitierweise: Simone Winkens, Rezension zu: Hermann Hill / Karl-Peter Sommermann / Joachim Wieland / Jan Ziekow (Hrsg.): Brauchen wir eine neue Verfassung? – Zur Zukunftsfähigkeit des Grundgesetzes. Berlin: 2014, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/39141-brauchen-wir-eine-neue-verfassung--zur-zukunftsfaehigkeit-des-grundgesetzes_46672, veröffentlicht am 03.12.2015. Buch-Nr.: 46672 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken