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Martin H. W. Möllers

Volkssouveränität und Sicherheitspolitik. Anmerkungen zu Manipulationen in Staat und Gesellschaft

Frankfurt a. M.: Verlag für Polizeiwissenschaft, Prof. Dr. Clemens Lorei 2014 (Jahrbuch Öffentliche Sicherheit – Sonderband 12); 111 S.; 16,80 €; ISBN 978-3-86676-379-1
„Die Prinzipien der Volkssouveränität gehören zu den Verfassungsgrundsätzen von Volksherrschaften – sprich Demokratien“ (19), schreibt Martin Möllers, Professor an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Lübeck. Einige dieser Prinzipien und Konzepte in den jeweiligen Denkansätzen der Demokratietheorien stellt der Autor vor: die identitäre Demokratietheorie, die sich am Demokratieverständnis von Rousseau orientiert und dessen Volkssouveränitätskonzept Möllers für veraltet beziehungsweise undurchführbar hält; die systemtheoretische Version der Demokratietheorie, wie sie Niklas Luhmann vertritt; die Rechts‑ und Verfassungstheorie, zu deren Denkern er Martin Kriele zählt; das Konzept der Basisdemokratie, deren Vertreter sich „gegen die Vorstellung der Souveränität des Rechts“ richten und sich den „bürgerlichen Ungehorsam auf die Fahne geschrieben“ (25) haben. Soweit die theoretischen Ausführungen Möllers – in der Realität reduziere sich die Beteiligung des Volkes in einigen Bereichen „auf null“, Souveränität sei „faktisch abwesend“ (26), denn das Volk habe beispielsweise nicht die Möglichkeit, einen missliebigen Richter am Bundesverfassungsgericht abzuwählen, sondern müsse bis zum Ablauf der regulär zwölf Jahre dauernden Amtszeit warten. Allerdings sieht er in den Ideen von Ingeborg Maus einen positiven Ansatz. Danach sollte das Volkssouveränitätskonzept die Forderung enthalten, „dass die Verfassung der Dynamik gesellschaftlicher Entwicklung jeweils angepasst werden“ muss. Dies könne nur „in der Initiative der Entwicklung des Rechts durch das Volk liegen“ (29). In einem weiteren Teil blickt der Autor auf den Bereich der Sicherheitspolitik und verdeutlicht, dass dieser angesichts des internationalen Terrorismus in den zurückliegenden Jahren „enormen Aufschwung“ (11) erfahren hat. Die Betrachtung der Sicherheitsarchitektur verdeutliche, dass die öffentliche Sicherheit „in einen Machtanspruch des Staates“ gemündet sei. Denn es sei ein „Sicherheitsverbund entstanden, in dem durch die allgemeinen polizeilichen Aufgaben ‚normale‘, individuelle oder auch organisierte Kriminalität bekämpft wird und durch nachrichtendienstliche Tätigkeiten die Bekämpfung der Verfassungsfeinde voranschreitet“ (75). Der Bund nehme in einzelnen Feldern der inneren Sicherheit Zentralaufgaben wahr, sodass beim Bundesministerium des Innern eine erhebliche Machtkonzentration entstanden sei. Dass Sicherheitsinteressen „zum Vorwand für die Einschränkung individueller Freiheitsrechte“ (106) geworden seien, hält Möllers für bedenklich.
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Rubrizierung: 2.3435.412.32 Empfohlene Zitierweise: Sabine Steppat, Rezension zu: Martin H. W. Möllers: Volkssouveränität und Sicherheitspolitik. Frankfurt a. M.: 2014, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/38761-volkssouveraenitaet-und-sicherheitspolitik_46558, veröffentlicht am 20.08.2015. Buch-Nr.: 46558 Rezension drucken