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Gilbert H. Gornig / Hans-Detlef Horn / Dietrich Murswiek (Hrsg.)

Nationales Wahlrecht und internationale Freizügigkeit

Berlin: Duncker & Humblot 2015 (Staats- und völkerrechtliche Abhandlungen der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht 29); 227 S.; 99,90 €; ISBN 978-3-428-14520-1
Wer darf in einem Staat wählen? Früher sei die Antwort klar gewesen: Nur Staatsangehörige, die zudem im jeweiligen Staatsgebiet ansässig sind. Globalisierung und internationale Freizügigkeit haben dafür gesorgt, dass diese traditionell klaren Vorgaben zunehmend einer Vielzahl von unterschiedlichen neuen Konzepten und Regelungen weichen. Mit dieser Entwicklung beschäftigte sich 2012 die Studiengruppe für Politik und Völkerrecht während eines Symposiums in Königswinter. Der Band enthält die überarbeiteten Vorträge der Veranstaltung. So weist Christian Hillgruber darauf hin, dass das universelle Völkerrecht nur das nationale Wahlrecht garantiert, ansonsten aber keine klaren Linien vorgibt. „Soweit hinsichtlich der Auswirkungen von internationaler Migration und Freizügigkeit [...] auf die politische Freiheit überhaupt bereits ein internationales normatives Problembewusstsein besteht, ist man von Lösungen noch weit entfernt.“ (36) Otto Depenheuer warnt vor einer Demokratie ohne Demos und vor Fremdherrschaft. Er lehnt es ab, „den entscheidenden Statusunterschied zwischen deutschen Staatsangehörigen und Nichtstaatsangehörigen“ (45) – nämlich das Wahlrecht – aufzugeben. Er schreibt gar von „demokratische[r] Exklusion von Ausländern als Verfassungsgebot“ (45). Gegen doppelte Staatsbürgerschaften sprechen nach Meinung des Autors erwartbare Loyalitätskonflikte: „Dass niemand Diener zweier Herren sein kann, ist nicht nur uralte, schon im Matthäus‑Evangelium bezeugte Wahrheit und Weisheit.“ (49) Nur wenn es politisch zu unterscheidende Völker gebe, gebe es die Unterscheidung zwischen demokratischer Selbstbestimmung und undemokratischer Fremdbestimmung. „Mensch wird der Mensch nur in politisch kontingenter Gemeinschaft.“ (52) Was seine Behauptung aus Menschen macht, die zum Beispiel staatenlos sind, erläutert Depenheuer nicht weiter. Deutlich liberaler und weltoffener argumentiert Hans‑Detlef Horn: Für eine territoriale Bindung der Wahlberechtigung an eine Gebietsansässigkeit sieht er keinen überzeugenden Grund. Der Verweis auf die Tradition reiche nicht aus, den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl nicht voll zu verwirklichen. Andere Staaten seien hier schon viel weiter, so wählten die Auslands‑Italiener und ‑Franzosen für ihre Heimat‑Parlamente eine eigens für sie festgelegte Anzahl an Abgeordneten.
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Rubrizierung: 2.24.14.422.212.622.612.42.222.332 Empfohlene Zitierweise: Wolfgang Denzler, Rezension zu: Gilbert H. Gornig / Hans-Detlef Horn / Dietrich Murswiek (Hrsg.): Nationales Wahlrecht und internationale Freizügigkeit Berlin: 2015, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/38469-nationales-wahlrecht-und-internationale-freizuegigkeit_46746, veröffentlicht am 28.05.2015. Buch-Nr.: 46746 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken