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Michael Schächinger

Menschenwürde und Menschheitswürde. Zweck, Konsistenz und Berechtigung strafrechtlichen Embryonenschutzes

Berlin: Duncker & Humblot 2014 (Schriften zum Öffentlichen Recht 1276); 318 S.; brosch., 69,90 €; ISBN 978-3-428-14359-7
Rechtswiss. Diss. Regensburg; Begutachtung: M. Löhnig, U. Steiner. – Michael Schächinger stellt den Schutz des ungeborenen menschlichen Lebens durch die deutsche Rechtsprechung in den Blickpunkt seiner Betrachtung. Konkret beschäftigt er sich mit dem Embryonenschutzgesetz (ESchG), das er in einen Zusammenhang mit den Bedingungen der Abtreibung eines Embryos stellt, wie sie in den Paragrafen 218 ff. des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt sind. Es handelt sich dabei um einen rechtsethisch sensiblen Bereich, dessen Kern die Menschenwürde bildet. Das ESchG setze dem Umgang mit ungeborenem menschlichem Leben restriktive Schranken, so der Autor. Es normiere zugunsten früher Embryonen in vitro ein höheres Maß an Schutz als die Abtreibungsparagrafen zugunsten weiter fortentwickelter Embryonen oder Föten in vivo, denn es bestehe Straffreiheit für Schwangerschaftsabbrüche binnen der ersten drei Monate – unter gewissen Umständen. Einige sehen hierin eine Unausgewogenheit, einen Verstoß gegen die Einheit der Rechtsordnung, nicht jedoch Schächinger. Denn tatsächlich diene das ESchG – entgegen seines Titels – nicht dem Schutz von Embryonen, sondern knüpfe an die extrakorporale Verfügbarkeit früher Embryonen an, um missbräuchlichen Verwendungen vorzubeugen. Es sei dem Gesetzgeber vor allem um den „Schutz der Unberührtheit der genetischen Identität der Spezies Mensch, um den Schutz der Menschheitswürde“ (292) gegangen. Die Konsistenz der Rechtsordnung ergebe sich aus dem Verständnis, dass das ESchG im Gegensatz zum Paragrafen 218 StGB keinen subjektiv‑rechtlichen Embryonenschutz bezwecke, sondern anderen Interessen, vor allem der Menschheitswürde, zu dienen bestimmt sei. Im Ergebnis folge daraus, was den vorgeburtlichen Lebensschutz angeht, „ein in sich stringent gestuftes strafrechtliches Schutzkonzept: Die §§ 218 StGB lassen den Schutz mit der Nidation des Embryos einsetzen und verstärken ihn entsprechend der genannten Fristen und unter Berücksichtigung verschiedener Indikationen bis hin zur Geburt“ (270 f.). Daher, so Schächinger, sei die Einheit der Rechtsordnung nicht gestört.
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Rubrizierung: 2.343 | 2.32 | 2.323 | 5.44 Empfohlene Zitierweise: Sabine Steppat, Rezension zu: Michael Schächinger: Menschenwürde und Menschheitswürde. Berlin: 2014, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/38460-menschenwuerde-und-menschheitswuerde_46248, veröffentlicht am 28.05.2015. Buch-Nr.: 46248 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken