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Susen Wahl

Osteuropa und die Zusammenarbeit mit Internationalen Strafgerichtshöfen. Ausgewählte Länder

Berlin: BWV Berliner Wissenschafts-Verlag GmbH 2013 (Quellen zur Rechtsvergleichung 66); XXVI, 629 S.; 98,- €; ISBN 978-3-8305-3137-1
Rechtswiss. Diss. FU Berlin; Begutachtung: H. Roggemann, K. Hoffmann‑Holland. – Der Titel dieser rein deskriptiven Darstellung leidet an Allgemeinheit und Ungenauigkeit, detailliertere Begründungen des Untersuchungsgegenstandes sucht man auch in der Einleitung vergebens. Es zeigt sich dann, dass die Studie aus zwei Teilen besteht: Zunächst stellt Susen Wahl die Einrichtung und Zuständigkeit des 1993 vom UN‑Sicherheitsrat eingesetzten Ad‑hoc‑Strafgerichtshofes für das ehemalige Jugoslawien (JStGH) vor, erläutert die Kooperationspflicht der Staaten und zeigt deren Umsetzung in der nationalen Gesetzgebung. Die untersuchten Staaten sind – ohne nähere Begründung – Deutschland sowie vor allem die Nachfolgestaaten Jugoslawiens und „[w]eitere osteuropäische Staaten“ (174), explizit genannt werden kurz Lettland und Polen. Wahl schreibt wenig überraschend, dass die „wenigsten Rechtssysteme […] zum Zeitpunkt der Errichtung des JStGH eine Zusammenarbeit [ermöglichten], die den völkerrechtlichen Vorgaben voll entsprach.“ (259) Der zweite Teil ist dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) gewidmet, dessen Statut 2002 wirksam geworden ist. Der Kreis der Länder, deren entsprechende Rechtsangleichung berücksichtigt wird, ist hier erweitert, wobei sich die Darstellung weiterhin auf wesentliche rechtliche Eckpfeiler beschränkt. „Zusammenfassend ist festzuhalten, dass inzwischen fast alle osteuropäischen Vertragsstaaten über Regelungen zur Zusammenarbeit mit dem Gericht verfügen.“ (592) – Diese Erkenntnis dürfte angesichts der demokratischen Verfasstheit der untersuchten Staaten und ihrer freiwilligen Unterschrift unter das Statut ebenfalls keine Überraschung sein. Die Einbettung der rechtlichen Zusammenarbeit der einzelnen Staaten mit Internationalen Strafgerichtshöfen in den Kontext der völkerrechtlichen Entwicklung fällt leider eher stichpunktartig aus, dabei hat sich die Autorin ein durchaus relevantes Thema gesucht, dass künftig weiter Bedeutung gewinnen könnte. Schließlich geht es um den „Inhaltswandel des Nichteinmischungsgebotes und des Souveränitätsverständnisses […]. Innere Angelegenheiten sind immer weniger exklusives Staatenrecht.“ (597) Am Ende ihrer rein an Gesetzestexten orientierten Darstellung hofft die Autorin, dass sich mit neuen Konzepten wie der Responsibility to Protect und neuen Institutionen wie dem Internationalen Strafgerichtshof die Chancen für die Verwirklichung der Menschenrechte erhöhen.
Natalie Wohlleben (NW)
Dipl.-Politologin, Redakteurin pw-portal.de.
Rubrizierung: 4.32.612.212.32 Empfohlene Zitierweise: Natalie Wohlleben, Rezension zu: Susen Wahl: Osteuropa und die Zusammenarbeit mit Internationalen Strafgerichtshöfen. Berlin: 2013, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/37767-osteuropa-und-die-zusammenarbeit-mit-internationalen-strafgerichtshoefen_44131, veröffentlicht am 13.11.2014. Buch-Nr.: 44131 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken