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Thomas Weitner

Menschenrechte, besondere Pflichten und globale Gerechtigkeit. Eine Untersuchung zur moralischen Rechtfertigung von Parteilichkeit gegenüber Mitbürgern

Münster: mentis 2013; 291 S.; kart., 38,- €; ISBN 978-3-89785-827-5
Diss. Bochum; Begutachtung: K. Steigleder, C. Mieth. – Thomas Weitner nimmt die aktuelle Debatte um globale Gerechtigkeit zum Anlass, danach zu fragen, ob wir Menschen, „bloß weil sie unsere Mitbürger sind, mehr schulden als anderen Menschen“ (11) und wie sich besondere Pflichten gegenüber Mitbürgern aus einer universalistischen Ethik begründen lassen. Mit seiner philosophischen Abhandlung will er den vermeintlichen Gegensatz zwischen einem kosmopolitischen und einem partikularistischen Menschenrechtsverständnis auflösen. Die Arbeit gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Kapitel entwickelt der Autor eine Theorie der Menschenrechte unter Bezugnahme auf den US‑amerikanischen Philosophen Alan Gewirth. Danach folgt aus der Natur menschlichen Handels ein „oberstes für alle Handelnden verbindliches Moralprinzip“ (44) mit den Menschenrechten auf Freiheit und Wohlergehen als basale Rechte. Auf deren Grundlage, und in kritischer Auseinandersetzung mit anderen Konzeptionen, leitet Weitner einen Katalog weiterer Menschenrechte her, so zum Beispiel das Recht auf Demokratie. In diesem Zusammenhang streift er auch Themen wie staatliche Souveränität, politische Legitimität und humanitäre Intervention. Im zweiten Teil konzentriert Weitner sich auf die Begründung besonderer Pflichten im Verhältnis zu den allgemeinen moralischen Pflichten. Letztere, von Weitner auch als Menschenrechtspflichten bezeichnet, „sind nicht konditional an das Vorliegen bestimmter Ereignisse oder Beziehungen geknüpft. […] Im Unterschied dazu hat ein Handelnder besondere Pflichten nur gegenüber ausgewiesenen Personen(gruppen), mit denen er entweder in einer bestimmten Art und Weise interagiert hat [1] oder in einer moralisch relevanten Beziehung steht [2]“ (124). Entlang dieser beiden Bedingungen erfolgt die weitere Systematisierung und Begründung der besonderen Pflichten. Der Autor legt dar, dass Menschenrechte trotz ihrer universellen Gültigkeit nur innerhalb staatlicher Institutionen gewährleistet werden können. Mit der „Einrichtung und Aufrechterhaltung einer einzelstaatlichen Ordnung“, argumentiert Weitner, gehen besondere Menschenrechtspflichten unter Mitbürgern einher, die sich somit „von einem universellen Standpunkt aus begründen“ lassen: „Besondere Pflichten unter Mitbürgern sind letztlich eine Forderung universeller Menschenrechte, kosmopolitische und partikularistische Intuition stehen nicht länger im Widerspruch zueinander.“ (270)
Anke Rösener (AR)
Dipl.-Politologin, Redakteurin pw-portal.de.
Rubrizierung: 5.42 | 4.42 Empfohlene Zitierweise: Anke Rösener, Rezension zu: Thomas Weitner: Menschenrechte, besondere Pflichten und globale Gerechtigkeit. Münster: 2013, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/36500-menschenrechte-besondere-pflichten-und-globale-gerechtigkeit_44172, veröffentlicht am 12.12.2013. Buch-Nr.: 44172 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken