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Birgit Eberbach-Born / Sabine Kropp / Andrej Stuchlik / Wolfgang Zeh (Hrsg.)

Parlamentarische Kontrolle und Europäische Union

Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 2013 (Studien zum Parlamentarismus 19); 448 S.; 69,- €; ISBN 978-3-8487-0361-6
Im Blickpunkt des Bandes steht die Demokratie in der EU, der sich die Autor_innen über die Funktion der Kontrolle nähern. Dabei geht es ihnen um „die Kontrolle, die Parlamente ausüben und die als unmittelbare durch das Europäische Parlament und als mittelbare durch die nationalen Parlamente im Lissabon‑Vertrag“ (11) in Artikel 10 Absatz 2 EUV festgeschrieben ist. Welche Kontrolle üben Parlamente auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene in EU‑Angelegenheiten aus? In der Union lasse sich, schreibt Alexandra M. Schmid, die „Tendenz zur Deparlamentarisierung“ (344) beobachten – damit meint sie die Verlagerung von Gesetzgebungskompetenzen von der nationalen hin zur europäischen Ebene und eine damit einhergehende unzureichende Einbeziehung der nationalstaatlichen Legislativen sowie des Europäischen Parlaments. Zudem werden Entscheidungen vielfach im Rahmen informeller Gipfel auf der Ebene der Staats‑ und Regierungschefs getroffen; sensible Politikbereiche wie die Gemeinsame Außen‑ und Sicherheitspolitik sind von einer Kontrolle durch das Europäische Parlament ausgeschlossen – hier gilt der Intergouvernementalismus. Dennoch gelangt die Autorin zu einem insgesamt positiven Fazit. Denn das Europäische Parlament besitzt in den vergemeinschafteten Politikbereichen mittlerweile umfangreiche Legislativ‑ und Kontrollrechte, das gilt auch für den Bereich des Raumes der Sicherheit, Freiheit und des Rechts, wo es bereits „enorme Kompetenzen“ hat. Im Vergleich zu den nationalen Parlamenten verfügt es über „entscheidende Informationsvorteile und übertrifft die einzelstaatlichen Parlamente in der Kontrollkompetenz“. Die Chancen des EPs stehen gut, zum „‚besseren Kontrolleur‘ der europäischen Politik heranzuwachsen“ (362). Auch die subnationalen Parlamente werden im Rahmen der mit dem Lissabonner‑Vertrag eingeführten Subsidiaritätskontrolle erstmals als Institutionen erwähnt, die einen Beitrag zur demokratischen Legitimation in der EU leisten, womit Birgit Eberbach‑Born sich im Hinblick auf die deutschen Landesparlamente beschäftigt. Hinzu kommt, dass parlamentarische Kontrolle in Fragen der EU im Rahmen von Fachpolitiken geschieht, sodass auch die Fachpolitiker_innen im Bund, in den Ländern und Gemeinden die europäische Ebene fortlaufend in ihr Handeln einbeziehen. Wie sehr sich die Formen der parlamentarischen Kontrolle überhaupt gewandelt haben, ist den Beiträgen dieses Sammelbandes zu entnehmen. Im Fazit gelangen die Autor_innen zu der Erkenntnis, dass von einer „Entparlamentarisierung in Europa oder dem Ende parlamentarischer Demokratie“ (19) keineswegs die Rede sein könne, vielmehr gehe es um eine Anpassung der Legislativen an veränderte Bedingungen.
Sabine Steppat (STE)
Dipl.-Politologin, Redakteurin pw-portal.de.
Rubrizierung: 2.21 | 2.61 | 2.321 | 3.3 | 2.333 | 2.325 | 3.7 Empfohlene Zitierweise: Sabine Steppat, Rezension zu: Birgit Eberbach-Born / Sabine Kropp / Andrej Stuchlik / Wolfgang Zeh (Hrsg.): Parlamentarische Kontrolle und Europäische Union Baden-Baden: 2013, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/36352-parlamentarische-kontrolle-und-europaeische-union_44369, veröffentlicht am 31.10.2013. Buch-Nr.: 44369 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken