Universal Criminal Jurisdiction as Mechanism and Part of the Global Struggle to Combat Impunity with Particular Regards to the Crime of Torture
Rechtswiss. Diss, Wien; Begutachtung: M. Nowak. – Gepeinigt wurden Strafgefangene, Sklaven, Ausländer, Kriegsgefangene, Dissidenten sowie ethnische und religiöse Außenseiter. Die Autorin betont, dass im „Altertum, im Mittelalter und in der frühen Geschichte von modernen Gesellschaften Folter legal war“ (102, eigene Übersetzung). Das Ziel war, Geständnisse oder Informationen zu erpressen, zu bestrafen oder abzuschrecken. Heute wird Folter als grausame Verletzung der Menschenrechte betrachtet. Nach dem Universalitätsprinzip des Völkerrechts kann ein Staat prinzipiell auch Ausländer anklagen und verurteilen, die im Ausland eine solche Straftat begangen haben. Das Universalitätsprinzip kann etwa im Falle von Piraterie angewendet werden, wenn die Piraten im „terra nullius“ (Niemandsland, 148) agierten. Aber die meisten Menschenrechtsverletzungen werden in der heutigen Welt direkt oder indirekt von staatlichen Autoritäten begangen. Trotz der Existenz der Haager Konvention von 1970 und der UN‑Antifolterkonvention von 1984 erweist es sich in der Praxis jedoch als schwierig, Verantwortliche vor ausländischen Gerichten zur Rechenschaft zu ziehen. Bisher werden Nicht‑Europäer, die im staatlichen Auftrag folterten, selten in Europa verurteilt. Der Fall von Faryadi Sarwar Zardad ist Karen Berg zufolge eine Ausnahme. Der afghanische Milizionär wurde 2005 in Großbritannien als nachgewiesener Kriegsverbrecher verurteilt. In anderen Fällen, wie bei den beiden ehemaligen Staatschefs Augusto Pinochet und Hissène Habré, denen jeweils Menschenrechtsverletzungen während ihrer Amtszeit vorgeworfen wurden, kam es aus unterschiedlichen Gründen zu keiner Verurteilung beziehungsweise Vollstreckung des Urteils. Berg untersucht, welche Hindernisse die Bestrafung in solchen Fällen blockieren. Sie stellt fest, dass vor allem der politische Wille in den europäischen Staaten fehlt, den Rechtsanspruch gegen Bürger anderer Nationen, die der Verletzung von Menschenrechten verdächtigt werden, durchzusetzen.