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Wiebke Hennig

Muslimische Gemeinschaften im Religionsverfassungsrecht. Die Kooperation des Staates mit muslimischen Gemeinschaften im Lichte der Religionsfreiheit, der Gleichheitssätze und des Verbots der Staatskirche

Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 2010 (Schriften zum Religionsrecht 1); 185 S.; 48,- €; ISBN 978-3-8329-5948-7
Rechtswiss. Diss. HU Berlin; Gutachter: B. Schink, V. Neumann. – Der als Staatskirchenrecht bezeichnete Teilbereich des Religionsverfassungsrechts ist in seiner Genese durch die beiden großen christlichen Kirchen geprägt. Die Autorin fragt zum einen, unter welchen Voraussetzungen muslimische Gemeinschaften in diesen Regelungskomplex einbezogen werden müssen. Zum anderen prüft sie auch, inwieweit staatliche Stellen bei Nichtbestehen verfassungsrechtlicher Ansprüche dies dürfen und darüber hinaus befugt sind, „auf deren Einbeziehung hinzuwirken“ (18). Damit greift die Autorin die Debatte über den staatskirchenrechtlichen Umgang mit muslimischen Gemeinschaften auf. Sie positioniert sich gegen die Auffassung eines religionskulturellen Sonderrechts und verteidigt „eine am Prinzip der Einheit der Verfassung und insbesondere am Religionsgrundrecht orientierte Auslegung der für die muslimischen Gemeinschaften relevanten staatskirchenrechtlichen Institute und Garantien“ (19). Im Anschluss an einen Überblick über die Entwicklung und Erscheinungsformen muslimischer Gemeinschaften in Deutschland erfolgt eine grundsätzliche Erörterung der von der Autorin als „die drei zentralen religionsverfassungsrechtlichen Koordinaten“ (41) herausgestellten Art. 4 I, II GG (Religionsfreiheit), Art. 3 III, I GG (allgemeiner Gleichheitssatz) und Art. 140 GG, Art. 137 I WRV (Verbot der Staatskirche). Auf dieser Grundlage arbeitet die Autorin die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und Grenzen der Ansprüche auf Religionsunterricht und Körperschaftsstatus heraus und lotet abschließend den Gestaltungsspielraum staatlicher Stellen für eine nicht auf verfassungsrechtlichen Ansprüchen beruhende, sogenannte überobligatorische Zusammenarbeit aus. Mit ihrer am Grundsatz der Einheit der Verfassung vorgenommenen Auslegung kommt die Autorin zu dem Ergebnis, dass es möglich ist, „die muslimischen Gemeinschaften weitgehend in die staatskirchenrechtlichen Gewährleistungen einzubeziehen“ (172).
Anke Rösener (AR)
Dipl.-Politologin, Redakteurin pw-portal.de.
Rubrizierung: 2.32 | 2.35 | 2.343 Empfohlene Zitierweise: Anke Rösener, Rezension zu: Wiebke Hennig: Muslimische Gemeinschaften im Religionsverfassungsrecht. Baden-Baden: 2010, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/33479-muslimische-gemeinschaften-im-religionsverfassungsrecht_40066, veröffentlicht am 17.05.2011. Buch-Nr.: 40066 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken