Die Möglichkeit einer staatlichen Mindestlohnsetzung in Deutschland. Eine Betrachtung der verfassungs- und einfachrechtlichen Problematik der Verordnungsermächtigung in §§ 7 Abs. 1 AEntG, 1 Abs. 3 a AEntG a. F.
Mit dem 2009 neu gefassten Arbeitnehmer-Entsende-Gesetz (AEntG n. F.) wurde beabsichtigt, angemessene Mindestarbeitsbedingungen für Arbeitnehmer zu gewährleisten. Es enthält in Paragraf 7 Absatz 1 eine Ermächtigungsgrundlage, mit der das Ministerium für Arbeit und Soziales Teile eines Tarifvertrages auf eine gesamte Branche übertragen und damit Mindestlöhne festlegen kann. Der Autor betrachtet diese Rechtsverordnung im Lichte europarechtlicher Regelungen (insbesondere Entsenderichtlinie, RL 96/71/EG) und verfassungsrechtlicher Grundsätze (Tarifautonomie und Sozialstaatsprinzip). Er kommt in seiner knappen, rein rechtswissenschaftlichen Studie zu dem Ergebnis, dass beiden Verfassungsgrundsätzen Rechnung getragen wird, wenn die Mindestlohnsetzung branchenbezogenen und tarifgestützt erfolgt. Diese Form des Mindestlohns sei zudem „europarechtlich gewünscht“ (18). Abschließend untersucht Scheidtweiler die Ausgestaltung des Paragrafen 7 Absatz 1 und bewertet die Rechtsverordnung – gemessen an den Zielen des Arbeitnehmer-Entsende-Gesetzes – als „insgesamt gelungen“ (42).