Volksgemeinschaft als Selbstermächtigung. Gewalt gegen Juden in der deutschen Provinz 1919 bis 1939
Die „Volksgemeinschaft“ definierte sich für die Nationalsozialisten vor allem durch Ausgrenzung derjenigen, die nicht zu ihr gehören sollten, allen voran der Juden. Deshalb besaß die alltägliche antisemitische Praxis für die Volksgemeinschaftspolitik des NS-Regimes und seiner Wegbereiter einen zentralen Stellenwert. Der Autor schildert die Umwandlung der bürgerlichen Zivilgesellschaft in eine rassistische Volksgemeinschaft anhand konkreter Fälle seit 1919, bei denen sich die Grenzen des Erlaubten oder vielmehr Nichtgeahndeten zunehmend ausweiteten. Einen ersten Tiefpunkt bildeten dabei die schweren Ausschreitungen im überwiegend von ostjüdischen Flüchtlingen bewohnten Berliner Scheunenviertel im November 1923. Der Autor stützt sich bei vielen seiner Schilderungen auf Berichte von Ortsgruppen des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens und kontrastiert diese mit einem Quellenkorpus aus Stimmungs- und Lageberichten von staatlichen Stellen, Berichten der Geheimen Staatspolizei und des Sicherheitsdienstes der SS, wobei der Kontrast oftmals größer nicht sein könnte.