Zivilgesellschaften zwischen Norm und Faktizität. Das Verhältnis von Verfassungsrecht und Außenpolitik in Japan und Deutschland
Die Bundesrepublik und Japan sehen sich in den internationalen Beziehungen in den vergangenen Jahren gänzlich anderen außenpolitischen Anforderungen ausgesetzt als bei ihrer staatlichen Neugründung nach dem Zweiten Weltkrieg. Konnten die politisch Verantwortlichen beider Länder diesem strukturellen und inhaltlichen Wandel der internationalen Politik durch den Aufbau korrespondierender staatlicher Institutionen Rechnung tragen, sind hingegen die verfassungsrechtlichen Grundlagen ihrer Außenpolitik weitgehend unverändert geblieben. Erst in jüngster Zeit scheint sich in Japan eine größere Anpassung abzuzeichnen: So geht der Autor vor allem auf die kontroverse Diskussion über Norm und Wirklichkeit hinsichtlich des § 9 der japanischen Verfassung ein, deren Formulierung nach Auffassung der meisten Verfassungsjuristen Streitkräfte in Japan nicht zulässt, während Japan tatsächlich aber eine der größten, als Selbstverteidigungskräfte betitelten Streitmächte in Ostasien unterhält. Dieses Spannungsverhältnis von Verfassungsrecht und Außenpolitik in Japan und Deutschland untersucht der Autor rechtsvergleichend von 1945 bis heute. Wie dabei im internen Spannungsfeld von parlamentarischer Mitbestimmung und exekutivem Handlungsanspruch diese Regionalmächte ihre Außenpolitik ausgestalten, steht ebenso im Zentrum der Untersuchung wie ihre Beiträge zur Institutionalisierung und friedlichen Konfliktlösung.