Verfassungsgerichte als Ersatzgesetzgeber. Entscheidungsaussprüche bei Normenkontrollen von Bundesverfassungsgericht und Corte Costituzionale
Rechtswiss. Diss. Freiburg i. Br.; Gutachter: A. Voßkuhle. - Die Verwerfung von Gesetzen durch verfassungsgerichtliche Normenkontrolle ist seit der Weimarer Kontroverse um die Staatsgerichtsbarkeit ständiger Gegenstand theoretischer wie auch empirischer Untersuchungen zur Machtteilung von Legislative und Judikative. Blasberg untersucht das vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Instrumentarium, das die gerichtliche Intervention gegenüber dem Gesetzgeber inzwischen ausdifferenziert hat. Über den streng juristischen Blickwinkel hinaus ist die Arbeit durch ihren vergleichenden Ansatz auch für die politikwissenschaftliche Analyse im Rahmen der Regierungslehre von Interesse: Wie das Bundesverfassungsgericht so hat auch der hier ausgewählte, vergleichbare italienische Verfassungsgerichtshof über die gesetzlichen Regelungen hinaus einen „‚barocke[n] Formenreichtum' an verfassungsgerichtlichen Entscheidungsaussprüchen" entwickelt, der - so die These - „weder den (verfassungs-)rechtlichen Anforderungen" entspricht noch „die einschlägigen Problemlagen wirklich effektiv [bewältigt]" (238).
Aus dem Inhalt:
1. Die gesetzliche Ausgangslage
A. Normenkontrollverfahren vor BVerfG und CC
B. Entscheidungsausspruch und Rechtsfolgen bei Vereinbarkeit der geprüften Norm mit der Verfassung
C. Entscheidungsausspruch und Rechtsfolgen bei Verfassungswidrigkeit der geprüften Norm
2. Das Instrumentarium der Entscheidungsaussprüche von BVerfG und CC
A. Normerhaltung durch Auslegung
C. Normerhaltung trotz verfassungsrechtlicher Mängel
D. Feststellung der Verfassungswidrigkeit ohne vollumfängliche Nichtigkeitserklärung
3. Das Instrumentarium der Entscheidungsaussprüche im gewaltenteilenden Verfassungsgefüge
B. Gefahren einer Kompensation von Funktionsdefiziten der Legislative durch Verfassungsgerichte als Ersatzgesetzgeber
C. Vorschlag zur Bewältigung von Problemen beim Entscheidungsausspruch