Internationaler Strafgerichtshof und Jugoslawientribunal. Institutionen als Vorreiter normativen Wandels im völkerrechtlichen Friedenssicherungssystem
Politikwiss. Magisterarbeit Regensburg; Gutachter: C. Kauffmann. - Mit den Ad-hoc-Tribunalen der UN für Jugoslawien/Ruanda, der Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs infolge des Römischen Statuts und der „humanitären Intervention" scheint sich ein radikaler Paradigmenwechsel zu vollziehen. Der Mensch und nicht mehr der „souveräne" Staat wird zum unmittelbaren Fixpunkt der Völkerrechtsordnung. Leiß stellt diesen „Epochenwandel" auf den Prüfstand. Seiner realistischen Einschätzung, dass sich ein solcher bestenfalls ankündigt, kann hinsichtlich der von ihm untersuchten Bereiche durchaus zugestimmt werden: Das „Völkerstrafrecht als ‚avantgardistischer Teil' einer solchen Entwicklung ist noch stark von souveränitätsschützenden Aspekten ‚belastet'" (84). Für eine umfassendere Beantwortung der Fragestellung wären aber auch die aktuellen Veränderungen im Bereich des regionalen Völkerrechts zu berücksichtigen gewesen - und zwar hier vor allem die bahnbrechende Entwicklung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte infolge der Einführung der Individualbeschwerde durch das 11. EMRK-Protokoll.
Aus dem Inhalt:
II. Existierendes System völkerrechtlicher Friedenssicherung
III. Grenzen völkerrechtlicher Friedenssicherung
IV. Jugoslawientribunal
2. Errichtung, Zielsetzung und Organisation
3. Zuständigkeit und Verfahren
4. Materielles Recht
5. Kritik
6. Entwicklungstendenzen
V. Ständiger Internationaler Strafgerichtshof
VI. Aktuelle Entwicklungslinien
1. Immunitätsregelungen
2. Mandatierte Humanitäre Intervention
3. Nicht-mandatierte Humanitäre Intervention