Recht, Leistung, Bedarf. Die Verteilungsprinzipien der sozialen Gerechtigkeit am Beispiel der erwerbszentrierten Sozialhilfereform
Diss. Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften Hannover. - Angesichts einer seit Jahren steigenden Inanspruchnahme sehen sich die Sozialleistungssysteme in Deutschland wie in den USA einem wachsenden fiskalischen Druck ausgesetzt. Die politischen Antworten auf diese Probleme sind - trotz der erheblichen institutionellen Unterschiede der Sicherungssysteme selbst - hier wie dort ähnlich: „In Grundzügen zeichnet sich in beiden Ländern die Umwandlung bedürftigkeitsorientierter Leistungssysteme in eine Art erzieherische Normalisierungspolitik ab, die den Arbeitszwang einschließt." (2) Wie sich für deutsche Verhältnisse am Beispiel der geplanten Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zeigen ließe, wird die einschlägige politische Debatte über Verschärfungen von Anspruchsvoraussetzungen für soziale Transfers ohne erkennbaren Bezug auf begründbare Gerechtigkeitsstandards geführt. Hier setzt die theoretisch ebenso anregende wie politisch aktuelle Arbeit von Toens an. Mit Blick auf die äußerst widersprüchlichen, zwischen Arbeitszwang und Aktivierung changierenden Reformansätze sozialer Hilfen nimmt sie eine systematische Diskussion konkurrierender Gerechtigkeitsauffassungen vor (ausführlich berücksichtigt sie dabei die neuere amerikanische Debatte wie u. a. Arneson, Ackerman, Cohen, Fraser). Als theoretischer Bezugsrahmen dient - in Anlehnung an David Miller (Social Justice, 1976) - eine den Anwendungsprinzipien Recht, Leistung und Bedarf folgende Systematisierung.