Das Menschenbild der Europäischen Menschenrechtskonvention
Rechtswiss. Diss. Saarbrücken; Erstgutachter: W. Fischer. - In der Kontroverse um Universalität/Kontextualität der Menschenrechte ist die Frage nach dem Menschenbild und dem dazugehörigen Wertehorizont von zentralem Interesse. Bergmann arbeitet in seiner rechtsanthropologischen Studie das der Europäischen Menschenrechtskonvention zugrundeliegende Menschenbild heraus, und zwar aus rechtshistorischer, grundrechtstheoretischer und rechtsphilosophischer Perspektive. Anhand ausgewählter Problemfelder der Rechtspraxis wird abschließend nachgewiesen, daß die Konkretisierung des konventionsspezifischen Menschenbildes sowohl in der Auslegungspraxis der Europäischen Menschenrechtskonvention als auch in der rechtspolitischen Argumentation bei der Entscheidungsfindung von Nutzen sein kann.