Würde oder Gleichheit. Zur angemessenen grundrechtlichen Konzeption von Recht gegen Diskriminierung am Beispiel sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in der Bundesrepublik Deutschland und den USA
Ausgehend von der Realität sexueller Belästigung aus der Sicht der zumeist weiblichen Betroffenen werden ausführlich - unter Berücksichtigung aller für die Problematik relevanten Rechtsbereiche - die Reaktionen des deutschen Rechts auf sexuelle Diskriminierung untersucht. Rechtsvergleichend werden sodann nicht nur die unterschiedlichen verfassungsrechtlichen Bezugspunkte gesetzlicher Regelungen gegen Diskriminierung in den USA und in Deutschland aufgezeigt, sondern auch die dadurch bedingten einfachgesetzlichen Differenzen in beiden Staaten.
Baer kommt zu dem Ergebnis, daß deutsches Recht aufgrund seines Bezugs auf das Grundrecht der Menschenwürde nicht angemessen auf eine "Rechtsverletzung, die in ihrer Dynamik so kollektiv bezogen ist" (329), reagieren kann. Hierzu ist das auf den Grundsatz der Gleichheit rekurrierende US-amerikanische Recht weit eher in der Lage. Wirklich angemessen ist dessen Reaktion jedoch erst durch eine spezifische Auslegung des Gleichheitsrechts als asymmetrisches Hierarchisierungsverbot (Catherine MacKinnon).